...da die Tabelle um die ersten beiden Stufen gekürzt wurde, "heißt" deine bisherige Stufe nun einfach nicht mehr 4 sondern 2. Es gibt ja insgesamt auch 2 Stufen weniger.
Mir ist es ein Rätsel, warum es vielen so wichtig ist, welche Nummer ihre Stufe hat.
Warum wohl, weil es halt Geld ist. Hatte die gleiche Frage auch gestellt und lese es anders aus dem Gesetz.
Artikel 33
Einordnung der vor dem 1. Dezember 2022 vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Landesbesoldungsordnung A in die Stufen der ab 1. Dezember 2022 geltenden Anlage 6 des Landesbesoldungsgesetzes
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die sich nach der Überleitung gemäß Artikel 32 in den Besoldungsgruppen A 7 oder A 8 befinden, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichti- gungsfähiger Zeiten (§ 32 LBesGBW).
(2) Beamtinnen und Beamte, die sich am 30. November 2022 in Stufe 2 oder 3 einer der Besoldungsgruppen A 8, A 9 oder A 10 befunden haben, werden gemäß ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähigen Zei- ten (§ 32 LBesGBW) den Stufen 1 oder 2 ihrer ab 1. Dezember 2022 maßgeblichen Besoldungsgruppe zugeordnet.
(3) Beamtinnen und Beamte, die sich am 30. November 2022 in der Besoldungs- gruppe A 10 in der Stufe 11 befunden haben und durch Artikel 32 dieses Gesetzes in Besoldungsgruppe A 11 übergeleitet werden, werden nach der Überleitung bei einer Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähiger Zeit (§ 32 LBesGBW) in dieser Stufe von weniger als vier Jahren der Stufe 9 zugewiesen, andernfalls der Stufe 10. Die in Stufe 11 erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBes- GBW) wird in Stufe 9 auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits er- brachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.
(5) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage 6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besol- dungsgruppe A 9 oder A 10 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
(6) Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
(7) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage 6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besol- dungsgruppe A 12 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
Nach Absatz 5 lese ich es so, dass man für Stufe 1 (3 Jahre) und Stufe 2 (2 Jahre braucht).
Also Sonderregelung für uns.
Sind gesamt 5 Jahre. Du betrachtest deine Dienstjahre die gewertet werden bei mir ab 2015.
Somit 7 1/2 Jahre. Müsste somit in Stufe 3 sein und dann vllt ab nächsten Jahr März 4🤷🏽♂️
Aber wird man dann sehen, vllt lese ich es auch falsch. Denn dann wären die nächsten 3 Jahre der Stufe 3 rum..