[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 29.11.2021 13:53

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MartectX

Zitat von: Poincare am 30.11.2022 07:51
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast! So kann die PKV doch theoretisch gar nicht überprüfen, ob das auf mich zutrifft, wenn ich nicht zufällig Kinder dort versichert hätte? Ich warte mal noch, ob was kommt, sonst nehme ich das tatsächlich her und schicke es mal hin. Kam das bei dir über das Kundenportal?
Ich weiß ja nicht, welchen Vorteil ein Betrug hier hätte. Du wärst ja unterversichert. Aber ja, kam übers Kundenportal, ist bei mir sogar noch dort abrufbar.

Fluppe

Betrug befürchte ich nicht, aber dass sich Menschen versehentlich unterversichern könnten und dies erst im Schadenfall herausstellt.

Poincare

Ich habe dem Versicherungsmakler geschrieben, der hat die Info ohne Unterlagen einfach an die PKV weitergeben, das würde reichen. Mal sehen, wann der neue Bescheid kommt.

dumerili1978

So war es bei mir gestern auch; das Formular vom LBV ist wohl gar nicht notwendig für die PKV, aber aktuell kann wohl noch nicht umgestellt werden. Sie melden sich, sobald es möglich ist.

Poincare

Zitat von: dumerili1978 am 01.12.2022 09:45
So war es bei mir gestern auch; das Formular vom LBV ist wohl gar nicht notwendig für die PKV, aber aktuell kann wohl noch nicht umgestellt werden. Sie melden sich, sobald es möglich ist.

Auf Nachfrage hat das LBV mir versichert, ich habe das Formular mit der Besoldungsabrechnung bekommen, so ich betroffen bin. Ansonsten würden keine Extrabescheinigungen erstellt. Auf erneute Nachfrage habe ich nun die Rückmeldung bekommen, dass es per Post (!?) an mich unterwegs sei. Habe schon lange keine Papierpost mehr von denen bekommen.

Fetzek

Hallo in die Runde,

macht es Sinn Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen (ich wurde zum 01.12.22 nach A9 übergeleitet).
Will mir nicht ins eigene Fleisch schneiden...

Archivsekretärin

Ich wurde nach A8 übergeleitet und lege keinen Widerspruch ein, ich ermuntere aber meine Kollegen im gehobenen und höheren Dienst es anzufangen. So sehr ich mich nämlich über das Geld freue (und bei mir ist es signifikant mehr), so fragwürdig finde ich es doch, dass es kaum mehr Abstand zu manchen Kollegen gibt.

Ozymandias

Wohnkosten/Heizkosten und allgemeine Inflation sind Gründe auch in 22 Widerspruch einzulegen.
Bürgergeld ist ein Grund für 23.

Die Wohnkosten basieren nur auf geschätzten Zahlen die erst im Folgejahr veröffentlicht werden, die Besoldung hat immer ein enormes time-lag und lässt sich immer nur im Nachhinein richtig feststellen. Siehe den DRB Musterwiderspruch.

Zitata. Die zugrunde gelegten Wohn-/Heizkosten von 1.300 € monatlich decken den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Der Gesetzentwurf spricht von einem durch die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilten länderspezifischen Bedarf für Unterkunft und Heizung in Baden-Württemberg (im Sinne eines 95 Prozent-Perzentils) für 2020 in Höhe von monatlich 1.200 €, welcher für die Jahre 2021 und 2022 um jeweils 50 €, mithin im Jahr 2022 auf 1.300 € monatlich erhöht wurde. Ungeachtet des Umstands, dass der genannte Betrag mangels Vorlage der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht überprüft werden kann, bestehen starke Zweifel, dass dieser Betrag den realistischen Wohn-/Heizkostenbedarf im Jahr 2022 abbildet

SwenTanortsch

Wer als Beamter in Baden-Württemberg kein Widerspruch einlegt, wird es später m.E. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bitterlich bereuen. Es würde mich mehr als schwer wundern, wenn die vom Land gewährte Alimentation 2022 auch nur für einen einzigen Beamten amtsangemessen (gewesen) wäre. 2020 hat die tatsächlich gewährte Alimentation die Mindestalimentation um mehr als 26 % bzw. mehr als monatlich netto 870,- € verfehlt. Die seitdem vom Land vollzogene Gesetzgebung stellt eine so eklatante Umgehung der vom Gesetzgeber zwingend zu beachtenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar, dass es m.E. als ausgeschlossen zu betrachten ist, dass auch die seitdem vollzogene Gesetzgebung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte.

sunshine2590

Hallo zusammen, ich wurde im Dezember 2019 das letzte Mal befördert von A9 auf A10.
Laut einer Verfügung der OFD werden im Dezember 2023 in der Finanzverwaltung mit einer erforderlichen Mindestpunktezahl von 7 Punkten, 220 Stellen von A10 auf A11 befördert. Die Punktzahl habe ich erreicht. Weshalb habe ich noch nichts bekommen, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielen lieben Dank im Voraus!

Neuling2016

Zitat von: sunshine2590 am 23.12.2022 09:00
Hallo zusammen, ich wurde im Dezember 2019 das letzte Mal befördert von A9 auf A10.
Laut einer Verfügung der OFD werden im Dezember 2023 in der Finanzverwaltung mit einer erforderlichen Mindestpunktezahl von 7 Punkten, 220 Stellen von A10 auf A11 befördert. Die Punktzahl habe ich erreicht. Weshalb habe ich noch nichts bekommen, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielen lieben Dank im Voraus!

Liegt vllt. daran, dass Dezember 2022 ist?

sunshine2590


sry mein Fehler, meinte natürlich jetzt im Dezember 2022

xap

Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht. Was hast du nicht bekommen? Eine weitere, noch in der Zukunft liegende, Beförderung? Du wurdest doch offensichtlich gerade befördert. Dez. 2023 ist noch weit weg. Des weiteren existiert so etwas wie eine Binnenbewertung. Eine 7 ist nicht gleich eine 7. Evtl. gibt es Kandidaten, die eine bessere 7 haben. Z. Bsp. eine 7,5. Und was genau haben Beförderungen mit der Thematik dieses Fadens zu tun?

sunshine2590

stimmt, ja kann an der Binnenbewertung liegen. Sorry ist mein erster Beitrag, wusste nicht wo es sonst thematisch passt.