Corona-Sonderzahlung

Begonnen von Amo, 29.11.2021 17:57

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Amo

Schönen Abend.

Wie verhält sich die Einmalzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit dem 01.10.2021 besteht? Wird die Sonderzahlung anteilig berechnet?

Aus dem Text werde ich nicht ganz Schlau:
''Personen erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung wenn Arbeitsverhältnis am 29.11.2021 bestanden hat und in der Zeit vom 1.1.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.''

Heißt das Theoretisch wenn man an einem Tag in diesem Zeitraum gearbeitet hat und am 29.11.2021 noch ein gültigen Arbeitsvertrag hat, ist man berechtigt für die volle 1300€ Netto Bezahlung?

Danke und Schönen Abend

Bastel


Jockel


Neuling01

Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...

Geschädigter

Zitat von: Neuling01 in 29.11.2021 19:01
Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...

Natürlich nicht.

öfföff

Zitat von: Neuling01 in 29.11.2021 19:01
Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...

Natürlich nicht, du arbeitest ja auch weniger!

egotrip

Den Verhandlungsführer der GdP auf dieses Thema angesprochen, zitiere ich gerne seine Antwort:

"Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilsmäßig ihrer Arbeitszeit. Wer zwischen dem 01.01.21 und dem 29.11.21 gearbeitet hat, der erhält die Zahlung. Eine Rückzahlung ist nicht vereinbart."


Jockel

Zitat von: egotrip in 29.11.2021 19:14
Den Verhandlungsführer der GdP auf dieses Thema angesprochen, zitiere ich gerne seine Antwort:

"Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilsmäßig ihrer Arbeitszeit. Wer zwischen dem 01.01.21 und dem 29.11.21 gearbeitet hat, der erhält die Zahlung. Eine Rückzahlung ist nicht vereinbart."
oder eine endloses Reihe Lohnersatz-Leistungen... nicht zwingend gearbeitet.

AnnaD

Hallo,
Ich bin aktuell in Elternzeit. Mein Kind ist am 3.9.21 geboren, d.h. ich beziehe inzwischen Elterngeld. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Sonderzahlung?

Reisinger850

Was wäre, wenn man innerhalb des Jahres an einigen Tagen arbeitslos war? Wird das dann auf die Tage gerechnet?

matriv

Seid ihr sicher, dass die Sonderzahlung für halbe Stellen nur anteilig ausgezahlt wird, d, h. 650 Euro? Im TV Corona-Sonderzahlung steht dazu nichts. Sie wird dort zudem als "Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise" definiert. Man könnte argumentieren, dass die Corona-Krise alle finanziell gleich trifft, unabhängig von der Arbeitsleistung/dem Arbeitsumfang, und deshalb alle die volle Auszahlung in Höhe von 1.300 Euro bekommen sollten. Kenne mich aber nicht aus.

Beamter

Zitat von: matriv in 29.11.2021 23:39
Seid ihr sicher, dass die Sonderzahlung für halbe Stellen nur anteilig ausgezahlt wird, d, h. 650 Euro? Im TV Corona-Sonderzahlung steht dazu nichts. Sie wird dort zudem als "Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise" definiert. Man könnte argumentieren, dass die Corona-Krise alle finanziell gleich trifft, unabhängig von der Arbeitsleistung/dem Arbeitsumfang, und deshalb alle die volle Auszahlung in Höhe von 1.300 Euro bekommen sollten. Kenne mich aber nicht aus.

Ja, absolut sicher. Können Sie auch selbst ordentlich recherchieren. In der zugehörigen Vereinbarung wird Bezug auf § 24 Abs. 2 TV-L genommen. Entgelte und deren Bestandteile werden analog des Arbeitszeitumfangs ausgezahlt. Stichtag hier die Verhältnisse am 29.11.21.

Pädi07

Klar, ich arbeite nur 10 Prozent und möchte auch gerne 1300 Euro. Für mich ist dich auch alles teurer geworden!

Reisinger850

Zitat von: Beamter in 29.11.2021 23:57
Zitat von: matriv in 29.11.2021 23:39
Seid ihr sicher, dass die Sonderzahlung für halbe Stellen nur anteilig ausgezahlt wird, d, h. 650 Euro? Im TV Corona-Sonderzahlung steht dazu nichts. Sie wird dort zudem als "Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise" definiert. Man könnte argumentieren, dass die Corona-Krise alle finanziell gleich trifft, unabhängig von der Arbeitsleistung/dem Arbeitsumfang, und deshalb alle die volle Auszahlung in Höhe von 1.300 Euro bekommen sollten. Kenne mich aber nicht aus.

Ja, absolut sicher. Können Sie auch selbst ordentlich recherchieren. In der zugehörigen Vereinbarung wird Bezug auf § 24 Abs. 2 TV-L genommen. Entgelte und deren Bestandteile werden analog des Arbeitszeitumfangs ausgezahlt. Stichtag hier die Verhältnisse am 29.11.21.

Was heißt denn ,,Stichtag"? Wenn man bis zum
28.11 eine halbe Stelle hat, am 29.11 aber eine volle, hat man dann Anspruch auf die vollen 1300 Euro?
LG

XTinaG

Ja, genau das ist mit "Stichtag" gemeint.