Habe mich im NLBV nochmal durchtelefoniert.
Bezüglich der Sonderzahlung zu Weihnachten ist die Regelung, dass man in dem Auszahlungsmonat mindestens einen Tag gearbeitet haben muss, sprich wenn die Elternzeit den gesamten Dezember andauert, bekommt man keinen Cent.
Hinsichtlich der Sonderzahlung Corona, sofern sie denn für Beamte kommen mag, konnte man noch keine Aussage treffen, man müsse abwarten wie der Gesetzgeber das ganze umsetzt, ob wie o.g. im Auszahlungsmonat gearbeitet werden muss oder ob es für den gesamten Zeitraum für die die Sonderzahlung gedacht ist...