Insgesamt sinkt die Summer der Wohngeldstufen von 838 auf 798, das macht grob geschätzt also mindestens 5% Ersparnis bei dieser Zulage für das Land.
Da aber gleichzeitig das Wohngeld deutlich erhöht wird und der anspruchsberechtigte Personenkreis sich verdreifacht, müssten auch der REZ entsprechend erhöht und angepasst werden. Andernfalls stünden ja wieder dem kleinsten (und auch vielen Beamten darüber) trotz REZ Wohngeld zu, was nach der Rechtsprechung und dem vordergründigen Willen des Landesgesetzgebers ja eben nicht passieren darf.
Daher bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber die Anpassung der Wohngeldreform zum Anlass nimmt, auch sein REZ zu evaluieren und anzupassen. Das müsste er sicherlich tun, wenn ihm das Problem bewusst wird.
Wie so oft in der Vergangenheit wird er darauf allerdings vermutlich duch die Rechtsprechung hingewiesen werden müssen, so dass es noch einige Monde dauern wird, bis tatsächlich Handlungsbedarf erkannt und umgesetzt wird.
Diese Reform betrifft aber auch Bürger, die wenig Einkommen haben und auf Wohngeld angewiesen sind. Ein Wohngeldantrag in NRW dauert schon jetzt in vielen Kommunen mehr als 6 Monate. Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich nicht deutlich erhöht (und Verwaltungsmitarbeiter wachsen ja nicht auf Bäumen), ist hier die nächste Katastrophe vorprogrammiert. Die Anzahl der Anträge wird drei bis fünfmal so hoch, also verlängert sich die Bearbeitungszeit dieser Anträge wohl auf 2 bis 3 Jahre (!!!).
Soweit es die Wohngeldstufen angeht, möchte ich nur anmerken, dass dafür ein Bundesamt zuständig ist und dafür die bundesweiten Mieten statistisch ausgewertet hat. NRW hat auf diese Statistik keinen Einfluss. Und wenn in vielen anderen bundesweiten Städten die Mieten gestiegen sind, in NRW aber nicht oder nicht in dem Ausmaß, dann führt das eben zu dem Ergebnis, welches hier dargestellt wurde.
Sicherlich ist das für die betroffenen Familien zunächst frustierend. Mit rechtzeitig eingelegten Widersprüchen gibt es aber irgendwann mal eine dicke Nachzahlung
Und wer in den Genuss des neuen Wohngeldes kommen kann, sollte sich nicht scheuen, auch darauf einen Antrag zu stellen.