Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 556682 times)

mpai

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #330 am: 15.02.2022 14:13 »
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #331 am: 15.02.2022 14:18 »
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.

Dazu gibt es weiter oben schon einen Scherz, wenn ich mich recht erinnere. In den zweistelligen A-Besoldungsklassen gibt es das aber schon länger so.

Noch etwas anderes: Der PhV zelebriert seit gestern Abend bei dem blauen sozialen Netzwerk den Beschluss der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Zu einem Beschluss kann ich nichts finden. Habe ich etwas verpasst? So wie hier diskutiert ist das doch alles noch im Entwurfsstand?

NWB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #332 am: 15.02.2022 14:27 »
Die Besoldung fängt doch auch nicht bei A1 an. Juckt auch keinen mehr

Bastel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #333 am: 15.02.2022 14:44 »
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.

Dann würde ja jemand noch auf die Idee kommen, man müsste die letzten drei Stufen erhöhen ;D

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #334 am: 15.02.2022 15:33 »
Wie geht das Gesetzgebungsverfahren nun eigentlich weiter?

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #335 am: 16.02.2022 07:13 »
Die Gesetze werden jetzt im Ausschuss besprochen und diskutiert. Danach erfolgt die 2. Lesung.

Ich gehe aber davon aus, dass es zu keinen wesentlichen Änderungen kommen wird.
Tatsächlich wird man erst wieder die nächsten Klagen abwarten müssen...

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #336 am: 16.02.2022 07:32 »
Wenn das Land das gewollt hätte, hätte es doch direkt alles verfassungskonform gestaltet.

Will es aber nicht um möglichst viel zu sparen und damit nimmt es ja auch in Kauf, dass die Leute klagen werden.

Auch die Gewerkschaften hatten darauf doch hingewiesen, das man versucht "grade so" die Urteile umzusetzen...

Die ganzen kritikpunkte haben sich alle angehört und das war es auch schon. Das ganze ist so von der Landesregierung gewollt. Klagen werden nicht viele, einige machen keinen Einspruch und schon wieder viel gespart. Das ist eiskalt eingeplant.

TonyBox

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #337 am: 16.02.2022 07:40 »
Auch der "regionale Ergänzungszuschlag" ist doch möglichst so bemessen, dass wenige davon profitieren. Warum sonst wurde nicht das Grundgehalt angehoben 🤔

Profitieren wird hier nicht großartig die A5-A9 da unsere Kollegen in diesen Besoldungsgruppen eher nicht in der Mietstufe 4-7 Wohnen sondern weiter rausgezogen sind, wo die Mietstufe evtl. nur 1 oder 2 ist. Die Spritkosten zur Arbeit sind somit nicht kompensiert worden und bei den steigenden Preisen naja, wird es eher schlimmer als besser.

Klar Sie hätten ja auch in die Innenstadt ziehen können, aber mehr als "eat, sleep and repeat" möchte doch jeder, oder?

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #338 am: 16.02.2022 08:35 »
Morgen wird auf der Seite der Berliner-Besoldung eine Betrachtung der seit 2020 in Bund und Ländern erfolgten bzw. derzeit geplanten Gesetzgebungsverfahren erscheinen, die die Untersuchung des Alimentationsniveaus aller Bundesländer im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 aufnimmt und zeigen wird, wie die bundesdeutschen Gesetzgeber seit 2020 auf die aktuelle Entscheidung 2 BvL 4/18 reagiert haben und derzeit reagieren. Der die morgige Betrachtung grundlegende Beitrag zum Zeitraum von 2008 bis 2020 wird in rund zwei Wochen in der DÖV erscheinen (https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/). Er zeigt in seiner Tabelle 7, dass die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe in NRW seit 2008 durchgehend noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im letzten betrachteten Jahr, 2020, lag die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation um 18,8 % unterhalb der Mindestalimentation (2008 waren es 20,4 % gewesen). Da weiterhin die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie für die Sozialtarife nicht realitätsgerecht bemessen vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Differenz tatsächlich noch einmal höher als jene 18,8 % sein wird. Die ab morgen online stehende Betrachtung zeigt darüber hinaus den verfassungswidrigen Gehalt des derzeit geplanten "Gesetzespakets" der Landesregierung an zentralen Punkten auf. Bei sachlicher Betrachtung kann dieser verfassungswidrige Gehalt, der sich sowohl auf die materielle als auch auf die prozedurale Dimension des Alimentationsprinzips erstreckt, nicht wegdiskutiert werden.

Damit dürften jeder Landesbeamtin und jedem Landesbeamten wie auch den Gewerkschaften und Verbänden des Landes genügend Informationen zur Verfügung stehen, um mit der Landespolitik in einen sachlichen Dialog über die Alimentationspraxis in NRW zu treten.

Aloha

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #339 am: 16.02.2022 10:34 »
Auch der "regionale Ergänzungszuschlag" ist doch möglichst so bemessen, dass wenige davon profitieren. Warum sonst wurde nicht das Grundgehalt angehoben 🤔

Der Gesetzentwurf versucht ja in der Tat (vergeblich) nur die Mindestalimentierung für Einzelne sicherzustellen bei Minimierung der Kosten. Dabei werden aber neue extreme Schieflagen erzeugt, wie z.B. Besoldungsunterschiede in Familien in benachbarten Regionen mit unterschiedlichem REZ (z.B. Duisburg III vs. Düsseldorf VI) an der gleichen Dienststelle etc. Insgesamt läuft der Aspekt der Amtsangemessenheit der Alimentierung aber völlig aus dem Ruder, wenn individuelle Zulagen wesentliche Besoldungsbestandteile darstellen und das ganze Besoldungssystem verzerren. Wichtig wäre hier, dass gewerkschaftliche Vertreter immer wieder das Gesamtsystem in Frage stellen sollen als Einzelaspekte in den Vordergrund zu stellen: Wenn man eine Zulage um ein paar Euro erhöht oder die Arbeitszeit um 1h reduziert, ist im Einzelfall ja ganz nett - solange aber solche Fakten im Raume stehen, ist das doch letztendlich vertane Zeit:

Der die morgige Betrachtung grundlegende Beitrag zum Zeitraum von 2008 bis 2020 wird in rund zwei Wochen in der DÖV erscheinen (https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/). Er zeigt in seiner Tabelle 7, dass die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe in NRW seit 2008 durchgehend noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im letzten betrachteten Jahr, 2020, lag die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation um 18,8 % unterhalb der Mindestalimentation (2008 waren es 20,4 % gewesen).

Vielen Dank, Swen, ich bin sehr gespannt!
« Last Edit: 16.02.2022 10:42 von Aloha »

was_guckst_du

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Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #341 am: 16.02.2022 18:17 »
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.

NordWest

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #342 am: 16.02.2022 19:07 »
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.

Tja, da gibts eigentlich auch nix mehr zu diskutieren. Es lebe die Gewerkschaft, die solche Tarif-"Erhöhungen" unterschreibt - was sind das eigentlich für Verhandler da, verfolgen die wirklich die Interessen ihrer Mitglieder? Beamte können wenigstens klagen, die Tarifbeschäftigten müssen schlucken, was Verdi da unterschreibt...

WasDennNun

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #343 am: 17.02.2022 06:40 »
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.

Tja, da gibts eigentlich auch nix mehr zu diskutieren. Es lebe die Gewerkschaft, die solche Tarif-"Erhöhungen" unterschreibt - was sind das eigentlich für Verhandler da, verfolgen die wirklich die Interessen ihrer Mitglieder? Beamte können wenigstens klagen, die Tarifbeschäftigten müssen schlucken, was Verdi da unterschreibt...
Mitnichten die können sich jederzeit einen AG suchen, der bereit ist marktgerecht zu bezahlen. Das ist doch einer wesentliche Vorteile des Angestellten darseins.

TonyBox

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« Antwort #344 am: 17.02.2022 10:19 »
Das kann doch der Beamte auch 😎

einfach Antrag auf Entlassung stellen und sich woanders was besseres suchen...