Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!
Anstatt die mit Verfassungsrang zu fördernde Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu stärken, nutzen Gesetzgeber nun auch das Besoldungsrecht um dieses Ziel zu untergraben und die Problematik der Landflucht zu verschärfen, statt einfach eine Besoldung zu gewähren, mit der man in der Stadt zurecht kommt und auf dem Land etwas großzügiger leben kann.
Wenn überhaupt muss der Ortszuschlag an den Dienstsitz gekoppelt sein. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Beamten dafür zu bestrafen, dass er für ein bisschen Ruhe länger pendelt. Die Residenzpflicht ist erst dann tangiert, wenn der Dienst des pendelnden Beamten leidet.
Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zuschläge und insbesondere Ortszuschläge zwar vereinbar, sie müssen allerdings:
1. stets ihrer Höhe nach als Detailregelung erkennbar bleiben und
2. dürfen nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzen.
Die Besoldung hat in ihrer Gesamtheit an amtsbezogene Aspekte anzuknüpfen, nicht an die privaten Lebensverhältnisse des Beamten. Wer glaubt, man könnte die Besoldung
hauptsächlich an Wohnort und Kinderzahl orientieren, der müsste dann auch zustimmen, dass die Besoldung nach Erbe, Heirat in eine reiche Familie oder Lottogewinn drastisch reduziert wird. Er müsste ferner akzeptieren, dass ältere Beamte mit abbezahltem Eigenheim von deutlichen weiteren Besoldungserhöhungen abgekoppelt werden. Das kann es ja alles nicht sein.
Das Thema der Zuschläge wird sicherlich im nächsten Beschluss zur A-Besoldung viel Raum einnehmen.