Hallo zusammen.
Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:
Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.
Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?
Viele Grüße