[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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AlexSi

Hallo liebe Mitstreiter.
Ich verfolge die ganze Diskussion seit Monaten und wurde durch das Forums immer wieder bestens informiert, danke dafür. Ich kann mich nicht erinnern, dass folgende Frage hier bereits besprochen wurde...
Ich gehöre ebenfalls zu den "A12lern" und freue mich sehr über die "baldige" Annäherung an A13. Mein aktueller Status ist A12 /Stufe 7. Wie wird es in der Zukunft entschieden, kommt man dann in die A13/7 oder wird man quasi "zurückgestuft" in die A13/6?
Danke im Voraus...

NWB

Wir sind hier nicht im Tarifbereich. Die Erfahrungsstufe bleibt gleich.

was_guckst_du

...es ist immer wieder erschreckend, wie wenig man im öD über die eigene Besoldung bzw über den eigenen Tarifbereich weiß...der Anteil derer, die bei jeder Gelegenheit "an die Hand" genommen werden müssen/wollen, ist in den letzten 20 Jahren stetig gewachsen....scheint ein allgemein gültiges gesellschaftliches Problem zu sein bzw. zu werden... ::) ::) ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

mpai

Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.
Die Umwandlung von Lebensaltersstufen in Erfahrungsstufen bei den Beamten klingt nun mal gleich zu den Angestellten. Die Umgestaltung des BAT zum TVöD mit Entgeltgruppen von 1-15 sieht natürlich der Beamtenbesoldung zum Verwechseln ähnlich aus.

Opa

Die komba hat einen Musterwiderspruch für das Jahr 2022 formuliert. Er ist ausreichend, aber in mancher Hinsicht für meinen Geschmack nicht präzise und deutlich genug. Zudem leider nur für Mitglieder zugänglich.

https://www.komba-nrw.de/artikel-nachrichten-nrw/mitglieder-info-fuer-beamteinnen-und-versorgungsempfaengerinnen-62022.html

calmac

Zitat von: mpai am 17.11.2022 09:30
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.

Eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung wäre m.M.n. wünschenswert.

Organisator

Zitat von: calmac am 17.11.2022 16:01
Zitat von: mpai am 17.11.2022 09:30
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.

Eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung wäre m.M.n. wünschenswert.

Meiner Meinung nach nicht.

Blotto984

Hallo zusammen.

Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:

Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.

Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?

Viele Grüße

Aloha

Hier die DGB-Stellungnahme zum Personaletat 2023, man hatte 7 Tage Zeit für die Stellungnahme...
https://nrw.dgb.de/archiv/++co++cdc723e2-64c0-11ed-9843-001a4a160123
Zumindest finden sich auf Seite 4 ein paar Sätze zum Abstandsgebot zur Alimentation. Aber das wird natürlich wieder bis zu neuen Urteilen ignoriert werden.

Rentenonkel

Zitat von: Blotto984 am 18.11.2022 13:53
Hallo zusammen.

Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:

Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.

Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?

Viele Grüße

Der regionale Ergänzungszuschlag wird nur für die Vergangenheit (Januar 2022 bis November 2022) nachgezahlt. Ab Dezember wird dieser Zuschlag in den Familienzuschlag integriert.

Dieser Zuschlag steht demjenigen zu, der auch das Kindergeld erhält. Arbeitet derjenige Teilzeit, ist der Zuschlag entsprechend zu quotieren. Ich habe dazu keine Regelung gefunden, die für Beamtenehepaare eine Ausnahme vorsieht. Daher ist es durchaus wahrscheinlich, dass für die Monate Januar bis November 22 der Zuschlag zunächst lediglich anteilig entsprechend der Teilzeitquote ausgezahlt wird und der Rest ggf. auf dem Rechtsweg geklärt werden muss. Ob das bewusst passiert ist oder einfach übersehen wurde, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ab Dezember 2022 gehe ich davon aus, dass der erhöhte Familienzuschlag analog zu den bisherigen Regelungen voll ausgezahlt wird und ein Umstellen der Kindergeldberechtigung für die Zukunft nicht notwendig ist.

RichardSax

Zitat von: Blotto984 am 18.11.2022 13:53
Hallo zusammen.

Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:

Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.

Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?

Viele Grüße

Meine Partnerin (Beamtin in Teilzeit) und ich (Beamter in Vollzeit) erhalten den vollen Familienzuschlag für das gemeinsame Kind. Bei uns ist meine Partnerin die Kindergeldberchtigte.  Damals erklärte man uns, dass mindestens ein Elternteil in Vollzeit arbeiten muss damit man diesen erhält. Also gehe ich stark davon aus, dass ihr den auch komplett erhalten werdet.



Knucki

Bei uns geht leider gar nichts los. Unsere Bezügestelle hat es nicht geschafft den ab Dezember geltenen neuen Familienzuschlag noch die Nachzahlung des REZ mit der Dezemberabrechnung auszuzahlen. Uns wird nur die Erhöhung von 2,8 % gezahlt. Wann der Rest gezahlt werden kann, weiß der Teufel. Tja, da wollte mal jemand den Ablauf des Haushaltsjahres abwarten >:(

chris9n

Um Welche Bezügestelle handelt es sich denn bei dir?