Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
starmanu13:
Vielen Dank für die Information
Gilt der Zählkindervorteil auch beim Kindergeld?
Meine 2 Kinder aus 1. Ehe wohnen bei der Exfrau. Sie erhält für die Kinder Kindergeld Stufe 1 und 2.
Mein 16-jähriger Sohn ist mit Hauptwohnsitz bei der Exfrau gemeldet, mit Nebenwohnsitz bei mir. Er wohnt zu 50% bei mir.
Meine neue Ehefrau erhält für die 3 Kinder Kindergeld der Stufe 1, 2 und 3.
Wenn ich jetzt das Kindergeld für die 3 Stiefkinder beantrage, erhalte ich dann das Kindergeld der Stufe 2, 4 und 5?
Oder braucht es dazu andere Voraussetzungen?
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: starmanu13 am 06.01.2022 10:06 ---Gilt der Zählkindervorteil auch beim Kindergeld?
--- End quote ---
Ja, den gibt es auch beim Kindergeld. Ist dort eigentlich viel bekannter und wird (nach meiner Erfahrung) nicht ganz so oft vergessen.
--- Zitat von: starmanu13 am 06.01.2022 10:06 ---
Wenn ich jetzt das Kindergeld für die 3 Stiefkinder beantrage, erhalte ich dann das Kindergeld der Stufe 2, 4 und 5?
--- End quote ---
Korrekt! Der finanzielle Unterschied ist dabei aber nicht ganz so groß wie beim Familienzuschlag. Die Berechtigtenbestimmung zwischen Ihnen und Ihrer jetzigen Ehefrau kann nur mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.
starmanu13:
Bei Stiefkindern geht das aber glaube ich nicht, da meine leiblichen Kinder nicht im Haushalt leben und ich nicht kindergeldberechtigter bin
Gerda Schwäbel:
Kindergeldrechtlich haben Sie 5 Kinder:
1. Kind: leibliches Kind 1 -> Anspruch 0 € weil die Mutter den vorrangigen Anspruch hat.
2. Kind: Stiefkind 1 -> Anspruch 225 € (wenn die Mutter Sie zum Berechtigten bestimmt.)
3. Kind: leibliches Kind 2 -> Anspruch 0 € weil die Mutter den vorrangigen Anspruch hat.
4. Kind: Stiefkind 2 -> Anspruch 250 € (wenn die Mutter Sie zum Berechtigten bestimmt.)
5. Kind: Stiefkind 3 -> Anspruch 250 € (wenn die Mutter Sie zum Berechtigten bestimmt.)
Ein "Zählkind" ist (im Gegensatz zu einem "Zahlkind") ein Kind, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld für dieses Kind erhält. Ich bin mir ganz sicher, dass das so richtig ist, wie ich es geschrieben habe.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version