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[BY] Sonderzahlung kommunaler Beamter Bayern
starmanu13:
Meine leiblichen Kinder sind 19 und 16 und meine Stiefkinder sind 16, 13 und 6.
Soll ich dann bei der Personalstelle intervenieren?
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: starmanu13 am 05.01.2022 19:14 ---Soll ich dann bei der Personalstelle intervenieren?
--- End quote ---
Auf jeden Fall! Verlangen Sie, dass der Familienzuschlag unter Berücksichtigung der beiden Zählkinder (leibliches Kind 1 und leibliches Kind 2) neu berechnet wird. Dann erhöht sich der monatliche Familienzuschlag mindestens um rund 260 Euro. Falls von den beiden 16-Jährigen das leibliche Kind älter ist, wären es sogar 520 Euro.
starmanu13:
Was ist mit der Berechnung der Sonderzahlung im Dezember?
Meine Exfrau erhält für die 2 leiblichen Kinder den Familienzuschlag und das 16-jährige Stiefkind ist älter als das leibliche Kind bei der Exfrau
starmanu13:
Ich habe im Oktober 2021 neu geheiratet
Gerda Schwäbel:
Ich kann den Betrag von 3.375,78 € nicht ganz nachvollziehen.
Wenn ich davon ausgehe, dass Sie für alle 12 Monate das Grundgehalt A 12 Stufe 10 (4.821,50 €) und die Strukturzulage (98,44 €) erhalten haben, also insgesamt 59.039,28 €, dann errechnet man den darauf entfallenden Anteil der jährlichen Sonderzahlung mit 65 Prozent eines Zwölftel, also in Höhe von 3.197,96 €. Das wirft auch der Rechner aus!
Dieser Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung erhöht sich um den Anteil des Familienzuschlags. Sie haben dreimal 780,19 € Familienzuschlag erhalten, also 2.340,57 €. Ein Zwölftel davon beträgt 195,05 € und davon 84,95 Prozent ergeben 164,41 €. (Das ist ein Viertel des Betrages, den der Rechner auswirft, weil der Rechner ja nicht weiß, dass der Familienzuschlag nur für drei Monate - Oktober bis Dezember - zustand. Er nennt ihn außerdem „Sonderzahlung Familie“, was aber nicht korrekt ist, weil dieser Betrag Teil des Grundbetrages ist.) Das ist alles in Artikel 83 BayBesG geregelt.
Dann gibt es noch den Sonderbetrag für Kinder (Artikel 85 BayBesG), und zwar 2,13 € für jedes Kind und jeden Monat, für das im Kalenderjahr Familienzuschlag gezahlt wurde. Bei drei Kindern und jeweils drei Monaten komme ich auf 9 x 2,13 €, also 19,17 €, also auch hier ein Viertel des vom Rechner ausgewiesenen Betrages.
Wenn ich die drei fett formatierten Beträge zusammenrechne, komme ich auf 3.381,54 €. Also etwas (5,76 €) weniger, als das, was Ihnen gezahlt wurde. Möglicherweise habe ich mich irgendwo vertippt, ich halte aber einen Fehler im Abrechnungsprogramm auch für möglich.
Wenn die Zahlung Ihres Familienzuschlags korrigiert wird, sollten Sie für Oktober, November und Dezember jeweils 261,25 € nachgezahlt bekommen. Das sind 783,75 €. Ein Zwölftel davon ergibt 65,31 € und führt zur Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung um 55,01 €.
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