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Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein

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was_guckst_du:
...inzwischen hat der Kollege schon die ersten Gleit-Tage rausgearbeitet... ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: PhoenixDea am 07.12.2021 14:37 ---das war ja auch nur ein Beispiel.....
ich wollte lediglich darauf hinaus, dass es auch Konstellationen gibt, in denen es nicht um die reine Verschiebung der Soll-Arbeitszeit geht.

--- End quote ---
Und in den Konstellationen sollte die Führungsebene durch die Arbeitsverteilung eingreifen, bzw. dort gibt es nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit Gleitzeit zu machen.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 07.12.2021 14:46 ---Und in den Konstellationen sollte die Führungsebene durch die Arbeitsverteilung eingreifen, bzw. dort gibt es nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit Gleitzeit zu machen.

--- End quote ---

Genau. Wenn einem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt wird, die Monatsarbeitszeit auf einen Tag weniger zu verteilen, dann muss der Chef auch 12 Gleittage im Jahr akzeptieren.
Wenn die Art der Arbeitserbringung die Anwesenheit an jedem Arbeitstag notwendig macht, muss man den Kollegen von der Regelung der Gleittage ausschließen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 07.12.2021 15:31 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 07.12.2021 14:46 ---Und in den Konstellationen sollte die Führungsebene durch die Arbeitsverteilung eingreifen, bzw. dort gibt es nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit Gleitzeit zu machen.

--- End quote ---

Genau. Wenn einem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt wird, die Monatsarbeitszeit auf einen Tag weniger zu verteilen, dann muss der Chef auch 12 Gleittage im Jahr akzeptieren.
Wenn die Art der Arbeitserbringung die Anwesenheit an jedem Arbeitstag notwendig macht, muss man den Kollegen von der Regelung der Gleittage ausschließen.

--- End quote ---
Richtig:
Grundsätzlich gehe ich bei AN, denen man Gleitzeit und Gleittage zubilligt, davon aus, dass deren Arbeit keine Fließbandarbeit ist, wo morgens die Arbeit reinkommt und abends die Arbeit fertig sein muss und alles was abends nicht fertig ist, am nächsten Tag nicht gemacht werden kann, weil ist ja ein neuer Tag.

So wie bei der Masse der Beamten/Angestellten die Freitagnachmittag Arbeit ja nicht von jemand anderes gemacht werden muss, so ist das bei Gleittagen genauso.


Angelsaxe:
Eine überdrüssige Diskussion wie ich finde. Es ist bei uns im Amt Usus, dass Montag bis Donnerstag etwas Zeit angespart wird um Freitags zeitiger Feierabend zu machen - im Rahmen der Gleitzeit. Der hier angesprochene Kollege macht das doch einfach in einem etwas größeren zeitlichen Rahmen  ;D

Man darf doch nicht von "zusätzlichen" Urlaubstagen sprechen, wenn er vorab die Zeit herausarbeitet - hierbei ist seine Tätigkeit auch völlig unerheblich. Wenn er wenig zu tun hat, dann ist das nicht seine Schuld. Meiner Ansicht nach ist seine Planung absolut legitim.

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