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Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein

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XTinaG:
Ob ein Bedarf an Mehrarbeit in seiner "TDS" ist doch völlig egal, da es nicht um Mehrarbeit geht. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten, § 7 Abs. 6 TV-L. Die Stunden auf dem Gleitzeitkonto sind auch keine Mahrarbeitsstunden, siehe Protokollerklärung zu § 8 Abs. 4 TV-L.

Gleitzeitvereinbarungen dienen der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Der im Beitrag genannte Arbeitnehmer flexibilisiert sie im durch die Dienstvereinbarung gesetzten Rahmen, er arbeitet also an einigen Tagen etwas mehr und kommt dafür an einem Tag nicht. Wo ist das Problem?

was_guckst_du:
...eben....es wird doch eine Gleitzeitvereinbarung geben, in der geregelt wird, wieviel Plusstunden man aufbauen darf...solange die 12 Tage eben aus diesem Gutahaben gespeist werden (welches zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhanden sein muss) und es möglich ist, 1 Tag pro Monat zu "gleiten", ist das alles überhaupt kein Problem...

...das 300 Std "angespart" wurden, ist eher ein Versagen der Führungskraft, die das zuließ...oder ein Mangel in der Vereinbarung (in meiner Dienstvereinbarung dürfedn Plusstunden angespart werden in Höhe der jeweiligen Wochenarbeitszeit)..darüber hinaus nur im Rahmen angeordneter Überstunden möglich...andere Stunden, die über diesen Wert gehen, verfallen!)

Pukki:
Bei uns ist das elektronische Zeiterfassungs- und Urlaubssystem so konfiguriert, dass Anträge, deren Genehmigungsfähigkeit von einem Guthaben abhängig ist, auch nur dann gestellt werden können, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist - sprich: wenn ich nicht genug Stunden habe, kann ich auch keinen Zeitausgleich beantragen (oder auch eben "planen", wie du schreibst).
Grundsätzlich sollte man eine elektronische Zeiterfassung, die Ihr ja offenkundig nutzt, auch so konfigurieren können, wenn diese Abhängigkeiten vorgesehen sind.

EiTee:
Bei uns gilt die doppelte Menge, die auch von etlichen Beschäftigten während des Kalenderjahres aufgebraucht wird. Des Weiteren wird bei uns ebenfalls kein Zeitguthaben benötigt, es darf lediglich ein negativer Wert auf dem Zeitkonto nicht überschritten werden. Die Person ist mit seinen 12 mickrigen Tagen bei uns herzlich willkommen. Wir bummeln nur rum und gönnen uns dadurch knapp 5 Wochen mehr Urlaub. ;)

DiVO:
Ich verstehe die Logik mit dem "rumsitzen, um Stunden aufzubauen" nicht. Wenn die aufgelaufen Plusstunden durch Zeitausgleich wieder abgebaut werden, dann ist das doch ein Nullsummenspiel, d.h. der MA verteilt seine Monatsarbeitszeit auf einen Tag weniger.

"Rumsitzen, um Stunden aufzubauen" bedeutet für mich, dass er trotz Zeitausgleich noch Stunden aufbaut auf seinem Gleitzeitkonto.

Zur Ausgangsfrage: Ich kenne es so, dass Gleittage nur geplant werden können, wenn der MA ein entsprechendes Zeitkontingent zur Verfügung hat. Ich schreibe hier bewusst Kontingent und nicht Guthaben, da die Meisten Arbeitszeitordnungen ja auch Minusstunden erlauben und in deren Rahmen darf der MA natürlich auch Zeitausgleich nehmen. Hier muss er dann die Stunden im Nachhinein wieder reinarbeiten.

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