Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
Fäncy:
Ich sehe in der Angelegenheit das Problem nicht.
Am Ende habt ihr (du und dein Kollege) doch exakt die gleiche Arbeitszeit geleistet, und das, wie es scheint im erlaubten Rahmen eurer Gleitzeitregelung.
Das ist wieder die selbe Denke wie bei einem Kollegen bei mir im Amt (ebenfalls Gleitzeitregelung).
Er kommt täglich um 06:00 Uhr und steht pünktlich um 15:30 vor der Stempeluhr. Wenn ich dann erscheine - meist erst gegen 09:00 Uhr - kommt gerne schon mal ein dummer Spruch. Dass ich dann aber dafür bis 18:30 vor Ort bin und die gleiche Stundenzahl gearbeitet habe wird da gerne vergessen. ::)
Aber das ist ja eigentlich das schöne an solchen Regelungen: Jeder kann sich seine Arbeitszeit so einteilen, wie es in die persönliche Lebenssituation passt.
kcpb:
@Fäncy ... ich persönlich gehöre hier gar nicht erst ins Spiel, ich agiere in einer andere Liga ;-)
@Pukki ... genau so, auch bei uns ist das System so konfiguriert, dass du erst GZA beantragen kannst, wenn ausreichend Futer vorhanden ist
Es geht um die Gesamtsituation ... gar nicht wann er was leistet, sondern darum, dass er jetzt schon mal einplant, im nächsten Jahr jeden Monat zusätzliche !!! freie Tage zu nehmen, die er sich durch "Mehrarbeitsstunden" aufbaut. Von seinem Arbeitsaufwand hier, müsste es eher so sein, dass er täglich Minusstunden macht, da sein Arbeitsbereich eher vorteilhaft für ihn bemessen ist. (daher auch die Aussage, er sitzt sich zusätzliche Stunden zusammen ;-)) und ja natürlich, durch eine Gleitzeitregelung hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit Stunden anzusparen, um diese für einen freien Tag zu nutzen. Wenn sein Arbeitsumfang dieses aber gar nicht ermöglicht, stellt sich uns die Frage, WAS genau macht er in dieser "Sammelzeit"? bzw. plant er jetzt schon im Voraus, dass er sich über mehrere Stunden pro Monat "bewegungslos vor den Rechner setzt" und die Stunden ansammeln muss.
Versteht ihr, was ich meine?
Danke Euch
XTinaG:
Mehrarbeitsstunden kommen im Sachverhalt überhaupt nicht vor. Auch wird ja weder mehr (Zeit) gearbeitet noch weniger. Vielmehr verteilt sich die Arbeitszeit lediglich anders. Es ist doch völlig bumms, wie sich die Arbeitszeit verteilt, die Auslastung des Arbeitnehmers ändert sich dadurch nicht.
Wo also ist das Problem?
was_guckst_du:
@kcpb...der ganze Fall riecht eher nach kompletten Führungsversagen...ist das etwa deine Liga? ;D
Dude23:
Mein Senf dazu ist...
Wenn er für seine Wochenarbeitszeit zu wenig Arbeit hat, ist das nicht sein Problem, sondern das der Führungskraft. Die Gleitzeitregelung lässt offensichtlich zu, sich die Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen selbst einzuteilen. Es ist nun kein Verbrechen des Arbeitnehmers, wenn er diese Möglichkeit auch nutzt. Es ist zudem kein Verbrechen, wenn er im Voraus plant, diese Möglichkeit zu nutzen. Es ist ja nicht so, als würde er dann versuchen wollen sich die überzähligen Stunden auszahlen zu lassen. Er baut sie ja wieder ab. Genau dafür ist Gleitzeit ja da, was man auch daran erkennen kann, dass es die GZA-Tage bei euch gibt. Sonst wären die ja nicht notwendig.
Nehmen wir an er hat pro Monat (in diesem Beispiel 20 Arbeitstage zu je 7,8 Stunden) 156 Stunden zu leisten. Diese Stunden teilt er innerhalb des durch die Gleitzeitvereinbarung geregelten Rahmens so auf, dass er nach 19 Arbeitstagen nicht erst 148,2 Stunden, sondern bereits 156 Stunden geleistet hat. Dafür nimmt er am 20. Tag frei und hat dann die gleichen 156 Stunden wie alle anderen.
Wenn er grundsätzlich zu wenig zu tun hat, dann sitzt er zwischendurch so oder so rum. Auch wenn er 20 Tage arbeiten würde. Wo ist also das Problem? Wenn er nur für 130 Stunden zu tun hat, sitzt er in beiden Varianten 26 Stunden rum. Das kann er dann auch zuhause machen.
Ich denke dein Problem ist eher persönlicher Natur und es passt dir nicht, dass er, gemessen an seinen Sollstunden, zu wenig zu tun hat, während andere zu viel haben. Das ist aber, wie gesagt, nicht sein Problem.
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