Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
Bastel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 01.12.2021 12:54 ---@kcpb...der ganze Fall riecht eher nach kompletten Führungsversagen...ist das etwa deine Liga? ;D
--- End quote ---
Das glaube ich auch...
Er kapiert es einfach nicht...
WasDennNun:
--- Zitat von: kcpb am 01.12.2021 12:40 ---Versteht ihr, was ich meine?
--- End quote ---
Nein.
Würde ich verstehen, wenn man jeden Tag Arbeit zugewiesen bekommt und am Ende des Tages alles weg sein muss.
Dann kann man natürlich nicht planen wann man mehr Zeit braucht.
Wenn ich aber monatlich eine gewisse Menge an Arbeit habe, und sie in 19 statt 20 Tage erledige, obwohl 20 Tage veranschlagt sind, dann kann ich das doch so planen, dass ich sie in 19 Tage erledige und deswegen am 20. Tag frei habe!
Doofe Frage:
Bleibt an seinen Gleitzeittagen Arbeit liegen, die andere machen müssen?
Falls nein, wo ist das Problem.
Falls ja, warum hat das nicht einen Tag Zeit bis er wieder da ist?
und wenn ihr der Meinung seit, er würde bummeln, dann gebt ihm doch einfach mehr zu tun.
Gartenilse:
--- Zitat von: kcpb am 01.12.2021 12:40 ---
Versteht ihr, was ich meine?
--- End quote ---
Ebenfalls nein.
Du hast hier echt einen Denkfehler. Mach Dich mal von Deinen Vorbehalten gegen ihn frei und stell Dir vor, er wäre ein neuer, völlig ubelasteter Kollege:
Er sammelt ja keine Stunden ZUSÄTZLICH an. Er verteilt nur seine Arbeit anders.
So z.B. auf Mo bis Donnertag je 10 Stunden. Ist ja erlaubt. Damit hat er an 4 Tagen 40 Stunden gearbeitet und wenn er den Freitag nun "ganz normal" auf Arbeit kommt, hat er 8 Überstunden.
Diese 8 Stunden baut er am folgenden Freitag ab und hat damit dann sein Konto augeglichen und keine einzige Stunde "angesammelt", sondern nur verteilt.
Wenn es bei Euch erlaubt ist, pro Monat einen Gleittag zu nehmen, darf man das auch planen, wenn das Zeiterfassungssystem es hergibt. Warum nicht! Dafür hat man doch die Gleitzeit.
Schwieriger in meinen Augen wäre es, wenn z. B.die Freitagsdienste durch seine Planung in Mehrzahl von den nicht so planungsfreudigen Kolleginnen und Kollegen übernommen werden müssten. Ansonsten alles prima so.
PhoenixDea:
Vielleicht verstehe ich es falsch, aber für mich stellt sich das so da:
Der Kollege könnte seine Arbeit locker innerhalb der regulär geplanten Arbeitszeit ableisten. Leistet die Arbeit aber absichtlich sooo langsam bzw. gar nicht, dass er ein Guthaben ansammelt.
Die Frage ist also:
1. Darf ich mir meine Gleitzeittage vorher planen mit dem Wissen, dass sie eigentlich nicht notwendig sind und
2. um diese Tage so zu nutzen meine Arbeit absichtlich verzögern, damit ich auf das notwendige Guthaben komme?
Mich würde interessieren, ob er komplett frei in der Auslegung seiner Arbeitszeit ist: z. B. in einer Woche ca. 39 h
oder 39 h bei regelmäßig 5 AT?
XTinaG:
Der Umfang der Arbeitszeit ändert sich doch nicht. Es ändert sich lediglich, ob er sie an 21 oder nur an 20 Tagen im Monat erbringt.
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