Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mitarbeiter plant 12 Gleitzeittage im Voraus ein
Gartenilse:
--- Zitat von: PhoenixDea am 03.12.2021 11:27 ---Vielleicht verstehe ich es falsch, aber für mich stellt sich das so da:
Der Kollege könnte seine Arbeit locker innerhalb der regulär geplanten Arbeitszeit ableisten. Leistet die Arbeit aber absichtlich sooo langsam bzw. gar nicht, dass er ein Guthaben ansammelt.
Die Frage ist also:
1. Darf ich mir meine Gleitzeittage vorher planen mit dem Wissen, dass sie eigentlich nicht notwendig sind und
2. um diese Tage so zu nutzen meine Arbeit absichtlich verzögern, damit ich auf das notwendige Guthaben komme?
Mich würde interessieren, ob er komplett frei in der Auslegung seiner Arbeitszeit ist: z. B. in einer Woche ca. 39 h
oder 39 h bei regelmäßig 5 AT?
--- End quote ---
Eben gerade nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe. Für mich klingt es nach dem Gegenteil. Der Kollege verteilt nur von Vornherein(!) seine Arbeitszeit anders als "normal". Er möchte also gern einen Tag im Monat zusätzlich frei haben, ERGO plant er vorausschauend die freien Tage, um so jeweils vorher einzuarbeiten. Das nennt sich bei anderen AG auch "Arbeitszeitkonto". Wir tragen das auch oft schon in die Planung ein, damit die kollegen das sehen und ggfl. Veto einlegen können (wenn es nicht passt). Er bummelt also nicht extra rum, es sei denn, es gibt ein definiertes Tagesgeschäft ohne flexible Verteilung der Arbeit auf mehrere Tage. Dann wäre es so wie Du schreibst.
LG
WasDennNun:
--- Zitat von: PhoenixDea am 03.12.2021 11:27 ---Vielleicht verstehe ich es falsch, aber für mich stellt sich das so da:
--- End quote ---
Ja absolut.
Deine Ausführung ist unsinnig.
Erarbeitet mit oder ohne Gleitzeittag exakt die gleiche Anzahl an Stunden und leistet das selbe!
DarkRanger:
Guten Morgen,
ich verstehe das Problem nicht so ganz. Der Kollege plant Gleitzeittage ein, das ist doch sehr nett wenn er mit den Kollegen im Vorfeld schon abspricht wann er nicht im Dienst ist. Ein erfahrener Mitarbeiter wird ja aus den vergangenen Jahren einschätzen können , wie sich seine Stunden entwickeln. Wenn am Tag X jedoch eben kein Guthaben auf dem Konto ist, muss er eben einen Tag Urlaub nehmen wenn er frei haben will. Vorplanung und Genehmigung sind für mich zwei verschiedene Paar Schuhe. Auch wenn es in der Vergangenheit zu Problemen kam, spricht nichts gegen eine Vorplanung seiner Abwesenheiten.
Die Art und Weise wie diese Stunden ggf. aufgebut werden, ist ein ganz anderes Thema. Hier ist die Dienstaufsicht und Führung gefragt. Auch die Einhaltung möglicher Auflagen aus vorgehenden Ereignissen ist Sache des Vorgesetzten.
PhoenixDea:
--- Zitat von: kcpb am 01.12.2021 07:07 ---Guten Morgen,
ein Beschäftigter "plant" bereits jetzt schon für das kommende Jahr 12 Gleitzeittage (1 pro Monat) zusätzlich zum Urlaub ein, ohne das entsprechende Stundenkontingent/Zeitguthaben im ESS vorweisen zu können.
Seine TDS und aktuellen Aufgaben spiegeln keinen Bedarf an Mehrarbeit wieder (wird bei uns regelmäßig besprochen) - wie ist eure Einschätzung? Könnte man in einem solchen Fall davon ausgehen, dass er nur Arbeitszeit "absitzt", um sich zusätzliche freie Tage zu ermöglichen? Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Bereich gemacht? Kennt eine gültige Rechtssprechung? Was kann/könnte man unternehmen?
zum Hintergrund:
Bereits in 2019 hat es mehrere Gespräche mit ihm gegeben (Aufbau von über 300 Mehrarbeitsstunden), mit dem Ergebnis, dass er selbst darauf zu achten hat, die monatliche Grenze von 20 Stunden nicht zu überschreiten,(Alles darüber muss über den Vorgesetzten digital beantragt werden -> macht er nicht, somit ist es bisher nicht aufgefallen) und einen erneuten Aufbau von unangekündigten Mehrarbeitsstunden zu unterlassen.
Die zwischen PR und Arbeitsstätte vereinbarte Gleitzeitregelung besagt ua., dass die Beschäftigten selbst für die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit verantwortlich sind und monatlich einen GZA-Tag oder zwei halbe GZA-Tage in Anspruch nehmen können, wenn ein Zeitguthaben zustande gekommen ist.
Danke für Eure Antworten
VG aus Göttingen
Kerstin
--- End quote ---
Vielen Dank für die Erklärung, meine Ausführung sei Unsinnig.
Wenn für mich eine wöchentliche Verteilung meiner Arbeitszeit auf 5 Tage pro Woche festgehalten wurde, dann darf mein AG davon ausgehen, dass ich
a) an 5 Tagen pro Woche da bin
b) dass ich meine Arbeit auf die entsprechende Arbeitszeit verteile
Wenn ich von Montag bis Donnerstag 2h zusätzlich im Büro bin und in dieser Zeit nur rumsitze um Freitag frei zu nehmen, dann bescheiße ich meinen AG. Wenn ich tatsächlich in den 2 zusätzlichen Stunden genug Arbeit habe und es also egal ist, ist die Situation eine andere.
Die Schilderung der TE lassen aber vermuten, dass die Person zusätzlich Zeit einfach rumbummelt, um sich freie Tage zu schaffen.
WasDennNun:
--- Zitat von: PhoenixDea am 06.12.2021 13:51 ---
Die Schilderung der TE lassen aber vermuten, dass die Person zusätzlich Zeit einfach rumbummelt, um sich freie Tage zu schaffen.
--- End quote ---
nein, es ist zu vermuten, sofern die Person rumbummelt um dann einen Tag frei zu haben, dass er ansonsten am freien Tag rumbummeln würde.
Fakt ist: Er arbeitet doch exakt die gleichen Stunden in dem Monat, egal ob mit oder ohne Gleittag.
Fazit: wenn er rumbummeln kann, dann hat er zu wenig Arbeit in dem Monat.
Wenn an seinem freien Tag jedoch Arbeit (die er eigentlich machen müsste) jemand anderes macht, dann liegt Führungsversagen vor, denn das darf nicht passieren.
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