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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
SwenTanortsch:
... mit einer Ausnahme bin ich mit Dir d'accord, Obelix: Tatsächlich spart man nicht Millionen, sondern Milliarden. Würde man in Niedersachsen 2022 zu einer verfassungskonformen Besoldungsgesetzgebung zurückkehren, würde das zu Mehrkosten von deutlich über einer Mrd. € führen, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit würden die Mehrkosten eher bei bzw. über zwei Mrd. € liegen. Der Gesetzentwurf des Nds. Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation sieht Änderungen vor, die 2022 zu Mehrkosten von 32,4 Mio. € führen sollen. Da nach den letzten mir vorliegenden Zahlen rund 50 % der nds. Beamten Widerspruch gegen ihre Alimentation eingelegt haben, ist das Einsparungsvolumen exorbitant, was an zentraler Stelle mitverantwortlich für die derzeitige niedersächsische Finanzlage ist https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/doppelhaushalt_2022_2023/doppelhaushalt-2022-2023-niedersachsen-erreicht-wieder-die-schwarze-null-202375.html
Schlaubi:
Das meinte ich garnicht…ich meine, ob ein ausstehendes Urteil zu den bestehenden Verfahren noch Auswirkungen entfalten könnte?
SwenTanortsch:
Die Vorlagebeschlüsse behandeln den Zeitraum 2005 bis 2016. Ob sich der Gesetzgeber nach dem Karlsruher Richterspruch dazu entschließen wird, sich des gesamten Zeitraums bis heute anzunehmen, steht in den Sternen. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren hat sich die Landesregierung diesbezüglich bislang wie folgt geäußert:
"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt noch keine Entscheidung des BVerfG zur Besoldung in Niedersachsen vor, aus der sich eine Verletzung des Mindestabstandsgebots in Bezug auf die Besoldungsgruppe A 5 herleiten ließe. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Vorlagebeschluss vom 30. Oktober 2018 - 2 C 32.17, 2 C 34.17 - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Besoldung geäußert. Eine Entscheidung des BVerfG steht aber aktuell noch aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine Verletzung des Mindestabstands in der untersten Besoldungsgruppe auf höhere Besoldungsgruppen in den Jahren bis 2022 auswirken wird, ist bislang noch nicht entschieden." (Nds-Drs. 18/11498 v. 12.07.2022, S. 18 f.)
Und:
"Mit Beschluss vom 4. Mai 2020 wurden die Maßgaben zur Ermittlung des Grundsicherungsniveaus konkretisiert. Die Nachprüfung dieses Parameters erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer Überprüfung sämtlicher klagehängiger Jahre." (Nds-Drs. 18/11499 v. 12.07.2022, S. 17)
clarion:
Allein die Mehreinnahmen an Mehrwertsteuer aufgrund der gestiegenen Preise seit Jahresbeginn belaufen sich für Niedersachsen auf 4 Milliarden Euro. Geld ist also da, um die Beamtenschaft verfassungsgemäß zu besolden.
justilegal:
Die Staatskanzlei hat reagiert. Offensichtlich haben sie nachgerechnet und dann tatsächlich festgestellt, dass die Erhöhung der Familienzuschläge fürs erste und zweite Kind bis Besoldungsgruppe A8 dazu führen würde, dass Beamte mit 2 Kindern in A9 weniger erhalten. Die Lösung: Erhöhung für die Laufbahngruppe 1, A5 bis A9 sollen 100 EUR fürs erste und zweite Kind mehr erhalten. Das ist nun sicher verfassungskonform, wenn es bei A9 darauf ankommt, zu welcher Laufbahngruppe man gehört. Einstiegsamt 2. Laufbahngruppe bekommt dann nun bei 2 Kindern 200 EUR weniger. Das ist so sinnbildlich für diesen ganzen Gesetzentwurf.
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