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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen

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SwenTanortsch:
Solange es Senatsentscheidung gibt, ist davon auszugehen, dass die sich seit 2012 im Fluss befindende neue Besoldungsdogmatik nach Ansicht des Zweiten Senats noch nicht vollständig ausgeformt ist. Da im nächsten Jahr zwei weitere Richter aus dem Zweiten Senat ausscheiden werden, sodass von den acht Richtern, die die Entscheidung 2 BvL 4/18 im Mai 2020 gefällt haben, nur noch drei übrig sind, ist es m.E. wahrscheinlich, dass der Zweite Senat die anstehende Entscheidung in den konkreten Normkontrollverfahren 2 BvL 2/16 bis 2 BvL 6/16 erst nach dem Ausscheiden der beiden Richter im November diesen Jahres vollziehen werden. Denn sie werden dann die nächsten zwölf Jahre entsprechende Entscheidungen - deren Zahl bekanntlich hoch sein wird - mitfällen. Insofern wäre es nachvollziehbar - nicht zuletzt, um auch zukünftig die thematisch Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu garantieren -, dass man sie nicht vor vollendete Tatsachen stellte und zugleich ihre Expertise in die weitere Ausformung mit einbezöge.

Darüber hinaus plädiere ich nicht (auch nicht derzeit) "für die gefühlt dahinsiechende Jurisdiktion in diesen Rechtsfragen (mit einer anschließenden Kontinuität der exekutiven Untätigkeit als deren Folge)", sondern stelle Entwicklungen dar, wie sich mir zeigen. Da ich seit 2005 auf ein Entscheidung warte, kann ich Ungeduld durchaus nachvollziehen - allerdings habe ich nicht vor, meine Beschäftigung mit dem Thema von dieser dominieren zu lassen, da ich darin für mich keinen Sinn sehe. Stimmung gehört für mich zu Party - und das Thema ist für mich keine.

Das hat darüber hinaus auch damit zu tun, dass die Mühlen des Bundesverfassungsgerichts nun einmal prinzipiell langsam mahlen - und das wird sich auch nicht ändern, indem man Stimmungen produziert, mit denen ich solange kein Problem habe, wie sie mir nicht ausgemachten Unsinn unterstellten. Allerdings ist es genau das, was Du in dem Zitat machst, mir Unsinn unterstellen. Ich bin nicht der Motor der bescheidenden Situation, sondern biete in verschiedenen Bereichen ziemlich viel Kraft auf, damit sie sich ändert - an dieser Stelle, indem ich über Entwicklungen berichte oder sie darstelle, wie sie sich mir zeigen. An anderen Stellen anderes.

Und insofern bist Du gerne eingeladen, Dich entsprechend ebenfalls zu engagieren. Und sofern Du das nicht tun willst, ist das für mich auch in Ordnung. Nur verkürze dann bitte nicht das, was ich hier sage, zu etwas, was nicht meine Meinung ist - und von der jeder weiß, wie sie ist, der hier schon etwas länger liest, was ich hier schreibe.

martin0312:
Hier die Stellungnahme des NBB
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwuerfe/

Aus meiner Sicht wurden mit dem Gesetzesentwurf eben nicht dir Minimalanforderungen erfüllt. Ich verstehe nicht wieso der NBB dies nicht auch so kommuniziert.

Ozymandias:

--- Zitat von: martin0312 am 22.07.2022 09:08 ---Hier die Stellungnahme des NBB
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwuerfe/

Aus meiner Sicht wurden mit dem Gesetzesentwurf eben nicht dir Minimalanforderungen erfüllt. Ich verstehe nicht wieso der NBB dies nicht auch so kommuniziert.

--- End quote ---

Die Stellungnahme zur Alimentation beinhaltet doch eine Ablehnung und diverse Hinweise.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass hier den Gewerkschaftsbossen auch etwas der Atem ausgeht. Beamtengewerkschaften sind absolut machtlos und m.E. auch absolut nutzlos. Ohne Streikrecht kann man eben überhaupt nichts bewegen. Allein das Parlament und Bundesverfassungsgericht können hier für "Ordnung" sorgen. Auf beide hat eine Gewerkschaft null Einfluss. 

Schlaubi:
Gibt es denn eine Chance, dass das Gesetz nach dem Urteil des Vorlagebeschlusses nachgebessert werden muss?

Der Obelix:
Es besteht eine Chance, dass man im Klageverfahren gewinnt weil das Gesetz m.E. elementare Fehler enthält. Ob aber eine Änderung aufgrund der Stellungnahmen erfolgt, glaube ich nicht.

Wie auch in Schleswig-Holzbein "gewinnt" man durch verfassungswidrige Gesetze in Sachen Besoldung immer noch jede Menge Zeit und noch viel wichtiger natürlich Millionen an Euro. Widerspruchs und Klageführer versterben, nicht jeder legt Widerspruch ein.

Dies wird die Handlungsvorgabe von "ganz oben sein".

Keine dieser Handlungsvorgaben war:
- baut in verfassungsgemäßes Gesetz für unsere Beamten
- Drückt mit dem Gesetz Wertschätzung aus
- Steigert mit dem Gesetz die Attraktivität des öD

 

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