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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
SwenTanortsch:
Mit der anstehenden Entscheidung über die Vorlagebeschlüsse des Bremer VG dürfte auch die Prozeduralisierung in den Blick genommen werden, weshalb - so vermute ich - diese Vorlagebeschlüsse ausgewählt worden sind. Ggf. wird dabei über die neue prozedurale Kategorie der "Mindestbesoldung" eine Präzisierung der prozeduralen Pflichten des Gesetzgebers vollzogen werden. Über diese Zusammenhänge wird demnächst ein Beitrag in der ZBR erscheinen über den Zusammenhang von Mindestalimentation, Mindestbesoldung, Grundgehalt als Hauptkomponente der Besoldung und eben die Frage, inwiefern es möglich oder eben nicht möglich ist, die Grundgehaltssätze nicht zu erhöhen, obgleich ein weitgehender indizeller Verstoß gegen die Mindestbesoldung vorliegt. Die Bremer Vorlagebeschlüsse würden dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit geben, hier seine bisherige Rechtsprechung weiterhin auszuformen. Ob dem so kommen wird, werden wir sehen.
Bastel:
Kommen die Bremer Vorlagebschlüsse dieses Jahr noch?
NordWest:
--- Zitat von: Bastel am 15.07.2022 19:03 ---Kommen die Bremer Vorlagebschlüsse dieses Jahr noch?
--- End quote ---
Geplant ist es:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html
Leider sind konkretere Terminplanungen oder Verfahrensschritte (zumindest mir) unbekannt.
SwenTanortsch:
Zum November des Jahres werden zwei Richter des Zweiten Senats ausscheiden - eventuell werden deshalb die für dieses Jahr angekündigten Entscheidungen erst danach erfolgen, um die Kontinuität der Entscheidungsfindungen mit dem neuen Richtern sachlich fortzuführen. 5 zu 3-Entscheidungen, wie sie der Zweite Senat gerade in der Entscheidung vom 15.06.2022 - 2 BvE 4/20 - gefällt hat, sind insgesamt ja eher die Ausnahme, da beide Senate Einstimmigkeit in den Entscheidungen nicht als Nachteil ansehen, wie das der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm unlängst pointiert geschildert hat.
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.07.2022 22:29 ---Zum November des Jahres werden zwei Richter des Zweiten Senats ausscheiden - eventuell werden deshalb die für dieses Jahr angekündigten Entscheidungen erst danach erfolgen, um die Kontinuität der Entscheidungsfindungen mit dem neuen Richtern sachlich fortzuführen. 5 zu 3-Entscheidungen, wie sie der Zweite Senat gerade in der Entscheidung vom 15.06.2022 - 2 BvE 4/20 - gefällt hat, sind insgesamt ja eher die Ausnahme, da beide Senate Einstimmigkeit in den Entscheidungen nicht als Nachteil ansehen, wie das der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm unlängst pointiert geschildert hat.
--- End quote ---
...und mit Beschluss vom 14. Juli 2022 - 2 BvR 900/22 macht das zweite Senat unbeeindruckt und ungrimmig weiter mit 5 zu 3-Entscheidungen...
SwenTanortsch plädiert derzeit für die gefühlt dahinsiechende Jurisdiktion in diesen Rechtsfragen (mit einer anschließenden Kontinuität der exekutiven Untätigkeit als deren Folge).
Warum? Ginge von den ausscheidenden Richtern eine Gefahr aus? Bei Frau Hermanns habe ich auf die Schnelle nichts ergoogeln können, aber bei Herrn Huber, der sich intensiv mit öffentlichem Recht beschäftigt hat findet sich (sein Vorschlag vom 7. Dezember 2006 sich auf zwei Laufbahngruppen mit und ohne Hochschulabschluss zu beschränken. Auswirkung:) "Besoldung und Versorgung bin ich da skeptisch die Attraktivität eines Dienstes in der Verwaltung wirtschaftlich zu verbessern." Es bleibt also seiner Meinung nach bei einer "eher unattraktiven Alimentation."
Übrigens der Satz "die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Alimentation des dritten Kindes und aller weiteren Kinder – hier hat nach meinen Informationen Niedersachsen schon reagiert und plant, den Kinderzuschlag auf 400 Euro zu erhöhen." ist nicht von diesem Jahr, sondern wurde auch am 7. Dezember 2006 von Frau Voigt (DGB) ausgesprochen.
Lang lang ist's her. Also was steckt konkret und nicht abstrakt hinter der Formulierung "Kontinuität der Entscheidungsfindungen mit dem neuen Richtern sachlich fortzuführen."?
Werden ab jetzt erst "sachliche" Alimentations-Richter vom Wahlausschuss und Bundesrat gewählt?
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