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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen

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Porridge:
Guten Tag,
gibt es eigentlich schon einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetztes?
Seit der Info vom NBB habe ich von offizieller Stelle keine Informationen zur Übertragung des Tarifabschlusses gefunden. Weiß da wer mehr?
Und weiß jemand auch, wann die 1.300 Euro ausgezahlt werden sollen? Bisher hieß es ja nur "Anfang 2022". Ich gehe Aber nicht davon aus, dass damit eine Auszahlung mit den Januarbezügen gemeint ist.

Melvin:
Das NBesG wurde sogar diesbezüglich bereits geändert:
https://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/jhx/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=25&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BesGND2017V0P63a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Porridge:

--- Zitat von: Melvin am 29.12.2021 13:00 ---Das NBesG wurde sogar diesbezüglich bereits geändert:
https://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/jhx/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=25&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BesGND2017V0P63a&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

--- End quote ---

Ah danke! Da habe ich wohl nicht gut genug geschaut!

SwenTanortsch:

--- Zitat von: flohafa am 29.12.2021 11:15 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.12.2021 08:29 ---
--- Zitat von: Schlaubi am 29.12.2021 06:19 ---Hey hey,

sind denn die Verfahren zur allgemeinen Alimentation anhängig oder auch Verfahren zum familienbezogenen Bestandteil?

--- End quote ---

In den anhängigen Verfahren über die Besoldung von neun Bundesländern, zu denen Vorlagebeschlüsse in Karlsruhe vorliegen, geht es um die Grundgehaltssätze.

--- End quote ---

Zu welchen neun Bundesländern gibt es Vorlagebeschlüsse in Karlsruhe? Hätte ein richtungsweisendes Urteil auch Auswirkungen auf die anderen 7 Bundesländer? Wird das Bundesverfassungsgericht darüber nächstes Jahr urteilen?

Danke für deine Einschätzungen, Swen!

--- End quote ---

Zur Zeit liegen Vorlagebeschlüsse zur A-Besoldung der Länder Berlin, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vor. In Thüringen werden derzeit vom tbb Musterklagen vorbereitet, die dann über das VG als Vorlagebeschluss des zehnten Landes dem BVerfG vorliegen werden.

Die vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Direktiven sind von allen Besoldungsgesetzgebern im Hinblick auf ihre Gesetzgebung zu beachten, da der Gesetzgeber einen verfassungswidrigen Zustand weder für die Vergangenheit noch für die Gegenwart bestehen lassen darf. Allerdings stellt das Bundesverfassungsgericht einen verfassungswidrigen Zustand grundsätzlich nur für das jeweils von ihm betrachtete Besoldungsgesetz fest. Solange sich andere Besoldungsgesetzgeber auf den Standpunkt stellen, ihr bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht behandeltes Besoldungsgesetz erfülle die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, sehen sie sich in der Regel nicht als aufgefordert an, das im Hinblick auf die Vergangenheit und Gegenwart (erneut) zu überprüfen, da sie ja seit 2012 zwingend dazu aufgefordert sind, ihre Besoldungsgesetze umfassend im Sinne ihrer prozeuralen Pflichten zu begründen. Es ist also davon auszugehen, dass über jedes Besoldungsgesetz einzeln entschieden werden musss - eventuell wird das Bundesverfassungsgericht dabei, wie schon im November 2015, irgendwann dazu übergehen, in einem Verfahren jeweils Entscheidungen über die Gesetzgebung verschiedener Länder zu treffen.

Der konkrete Inhalt der anstehenden Entscheidung über die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2015 dürfte zunächst einmal die formal anhand der R-Besoldung erfolgten neuen Direktiven entsprechend auf die A-Besoldung übertragen, indem jene auf diese angewandt werden dürften. Darüber hinaus halte ich es für nicht völlig unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Direktiven in Teilen ergänzt und präzisiert. Gegebenenfalls könnte das insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung der Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife erfolgen; damit wäre dann das von den Besoldungsgesetzgebern zu beachtende Pflichtenheft im Hinblick auf die Bemessung des sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveaus und damit verbunden im Hinblick auf die Mindestalimentation praktisch vollständig ausgeformt. Eventuell wird vielleicht auch eine Konkretisierung im Hinblick auf die Grundgehaltssätze erfolgen, da das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Entscheidung diese Möglichkeit andeutet, ohne dass das bislang in der Literatur (und auch hier) betrachtet worden ist. Dazu wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Jahr ein umfänglicherer Beitrag in der ZBR erfolgen. Aber wie gesagt, diese meine Ausführungen sind rein spekulativ; nur das Bundesverfasungsgericht selbst weiß, welche Themenfelder es behandeln wird.

Schlaubi:
Danke für die Ausführungen!

Umfasst die sog. Grundalimentation denn auch die Zuschläge Familie, die in einigen Bundesländern erhöht wurden oder war dies ein anderes Vorgehen/ Verfahren?

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