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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
martin0312:
Wo ist die Stellungnahme des DGB einzusehen?
ChRosFw:
Unabhängig davon sollte eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Familienergänzungszuschlags im NBesG bereits der Wesentlichkeitstheorie des BVerfG widersprechen.
Hiernach hat der Gesetzgeber staatliches Handeln in grundlegenden Bereichen durch ein förmliches Gesetz zu legitimieren und alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Damit geht quasi ein Verbot der Delegation wesentlicher Entscheidungen an die Exekutive und eine Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers, solche Entscheidungen selbst zu treffen, einher.
Schließlich wird die Exekutive durch die Ermächtigung in die Lage versetzt, einen wesentlichen Teil der Beamtenbesoldung unter Umgehung des Parlaments zu gestalten, und den verfassungswidrigen Zustand ohne dessen Beteiligung fortzusetzen.
Dies zeigt einmal mehr, in welche verfassungsrechtlichen Abgründe man hier schaut!
Oder ist es vielleicht politisches Kalkül? Unter Umständen hinterlässt man hier der Nachfolgeregierung einen Scherbenhaufen. Man selbst kann sich als derjenige präsentieren, der ja mit gutem Willen eine Verbesserung herbeiführen wollte, die aber aufgrund handwerklicher juristischer Mängel umgehend zum Scheitern verurteilt ist.
Die politisch der Bevölkerung schwer zu verkaufende kommende Belastung des Haushalts und zwingende starke Besoldungserhöhung zugunsten der Beamten, darf dann jemand anders übernehmen.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: martin0312 am 16.09.2022 07:55 ---Wo ist die Stellungnahme des DGB einzusehen?
--- End quote ---
Die Landtagspräsidentin hat im Beteiligungsverfahren darauf hingewiesen, dass die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten auf entsprechende Bitte von Medienvertretern und interessierten Dritten nach Durchführung der Beratung übersendet und dass sie ggf. im Nachgang der Beratung über die Internetseite des Landtags verfügbar gemacht werden würden.
Da der Haushalts- und Finanzausschuss seine Beratung am letzten Mittwoch abgeschlossen hat, kann ggf. bereits die umfassende Stellungnahme, die im Auftrag der GEW erstellt worden ist, als Vorlage 9 zu Drs. 18/11498 an interessierte Dritte übersandt werden, was eventuell für die Stellungnahme des DGB noch nicht gilt, da diese ggf. hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen Beratung in der Zweiten Lesung des Plenums zu betrachten wäre. Jene Stellungnahme fasst zugleich wichtige Ergebnisse der umfassenden Stellungnahme zusammen.
Ich würde ggf. als interessierter Dritter Interesse an jener Vorlage 9 zu Drs. 18/11498 bekunden:
https://www.landtag-niedersachsen.de/anfahrt-kontakt/
clarion:
Herr Wölbern Antwort ist bisher die Einzige, die den Sachverhalt richtig beschreibt, und schön knackig formuliert.
Koi:
@clarion: und trotzdem wird seine Partei dem Unfug zustimmen.
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