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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Big T am 12.01.2023 11:32 ---https://www.rundblick-niedersachsen.de/anspannung-vor-urteil-beamtenbund-dringt-auf-rasche-anhebung-der-besoldungshoehe/
hallo swen, vgl. auch post #4155 im Länder-Thread [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18).
Hast Du eine Idee, warum "bis Ende März 2023" erwartet wird?
Ihr seid doch eigentlich noch gar nicht "dran" ;D.
Zumindest was die Jahresvorausschau des BVerfG bislang versprach..
--- End quote ---
Ich weiß auch noch nicht so genau, wie ich das deuten soll, Big T. Letztlich unterliegt das, was die Verfassungsrichter besprechen, dem Beratungsgeheimnis. Es ist an sich nicht üblich, dass das Bundesverfassungsgericht inoffiziell Termine nach außen dringen lässt oder ließe, das nur umso mehr, da ja die Entscheidung zu den Bremer Vorlagebeschlüsse, aber eben auch nicht mehr angekündigt worden ist. Also vielleicht kommt dem so und auch Niedersachsen erhält nun unvermittelt eine Entscheidung - oder der Politikbetrieb diskutiert über etwas, das am Ende auf einer Überinterpretation basiert und das sich nun als eine Art Selbstläufer selbstständig macht. Schauen wir mal, was die nächsten Tage bringen werden...
martin0312:
Gab es inzwischen schon Rückmeldungen von Herrn Heere? Die Grünen haben den Entwurf doch abgelehnt da sie ihn für verfassungswidrig halten. Wie kann es dann sein, dass man jetzt gar nichts mehr von denen hört? Eigentlich sollten die Gewerkschaften dies einmal aufgreifen. Leider hört man von denen gar nichts..
SwenTanortsch:
Das NLBV hüllt sich weiterhin in Schweigen, auch wenn der Monat Januar weitgehend bereits rum ist: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/familienzuschlag/anderungen-des-nds-besoldungsgesetzes-zum-01-01-2023-217724.html Der neue Finanzminister hat die Wahl zwischen Pest und Cholera, also entweder einen "Familienergänzungszuschlag" einzuführen, den er selbst als verfassungswidrig betrachtet und den er und seine Partei im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt haben, oder ihn nicht einzuführen, wozu dann ein weiteres Gesetzgebungsverfahren nötig wäre - denn ohne jenen Familienergänzungszuschlag wäre die weiterhin verfassungswidrige Rechtslage in Niedersachsen auch weiterhin verfassungswidrig, wie das ja im letzten Gesetzgebungsverfahren auch von der damaligen Koalition und der Gesetzesbegründung eingestanden worden ist. Darüber hinaus steht sowieso noch das von der letzten Koalition angekündigte Gesetzgebungsverfahren aus, mit der die eigestandene verfassungswidrige Gesetzeslage der letzten Jahre bzw. die sich mittlerweile im 19. Jahr befindende verfassungswidrigen Lage geheilt werden soll. Will man all das verfassungskonform ausgestalten, dürften insgesamt Kosten im zweistelligen Milliardenbereich auf die Regierung zukommen. Noch ist die Landesregierung selbstständig handlungsfähig - ob das noch lange so bleiben wird, wenn sie weiterhin nicht verfassungskonform handelt, wird sich zeigen.
Unknown:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.01.2023 13:58 ---Das NLBV hüllt sich weiterhin in Schweigen, auch wenn der Monat Januar weitgehend bereits rum ist: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/familienzuschlag/anderungen-des-nds-besoldungsgesetzes-zum-01-01-2023-217724.html Der neue Finanzminister hat die Wahl zwischen Pest und Cholera, also entweder einen "Familienergänzungszuschlag" einzuführen, den er selbst als verfassungswidrig betrachtet und den er und seine Partei im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt haben, oder ihn nicht einzuführen, wozu dann ein weiteres Gesetzgebungsverfahren nötig wäre - denn ohne jenen Familienergänzungszuschlag wäre die weiterhin verfassungswidrige Rechtslage in Niedersachsen auch weiterhin verfassungswidrig, wie das ja im letzten Gesetzgebungsverfahren auch von der damaligen Koalition und der Gesetzesbegründung eingestanden worden ist. Darüber hinaus steht sowieso noch das von der letzten Koalition angekündigte Gesetzgebungsverfahren aus, mit der die eigestandene verfassungswidrige Gesetzeslage der letzten Jahre bzw. die sich mittlerweile im 19. Jahr befindende verfassungswidrigen Lage geheilt werden soll. Will man all das verfassungskonform ausgestalten, dürften insgesamt Kosten im zweistelligen Milliardenbereich auf die Regierung zukommen. Noch ist die Landesregierung selbstständig handlungsfähig - ob das noch lange so bleiben wird, wenn sie weiterhin nicht verfassungskonform handelt, wird sich zeigen.
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Echt interessant, wie die Landesregierung sich selber gesnookert hat. Auch da werden sie nicht nach Logik handeln, sondern nach Geldbeutel und brauchen wir uns keine Illusionen machen. Vielleicht sind sie auf dem Standpunkt von Hessen, welches erstmal ein Beschluss vom BVerfG braucht damit sie wieder handlungsfähig sind.
Marco Lorenz:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.01.2023 13:58 ---Das NLBV hüllt sich weiterhin in Schweigen, auch wenn der Monat Januar weitgehend bereits rum ist: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/familienzuschlag/anderungen-des-nds-besoldungsgesetzes-zum-01-01-2023-217724.html (...)
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Das NLBV ist davon abhängig, dass das Finanzministerium die entsprechende Verordnung über die Höhe des Familienergänzungszuschlags erarbeitet und veröffentlicht. Vom Ministerium habe ich jedoch nur die Auskunft erhalten, dass über den Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund der "komplexen Materie" keine Aussage getroffen werden kann. Die entsprechende Verordnung würde aber auf alle Fälle rückwirkend ab dem 01.01.2023 zur Anwendung kommen.
Meine weiteren Fragen, warum die Festsetzung im Wege der Verordnung statt direkt im Besoldungsgesetz erfolgt , warum es nicht wie in anderen Bundesländern möglich war, die entsprechenden Festsetzungen rechtzeitig zum Stichtag 01.01.2023 zu erlassen und ob und ggf. wie der durch den verspäteten Erlass der Verordnung verursachten Verzugsschaden ausgeglichen werden soll, wurden unbeantwortet gelassen.
Könnte man nicht eigentlich im Wege der einstweiligen Anordnung per Gericht das Ministerium zum Erlass der entsprechenden Verordnung zwingen?
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