Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen

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SwenTanortsch:
Das erste Zitat stellt im ersten Teil eine praktisch wortgleiche Formulierung aus der Begründung des sogenannten Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern  (s. SH-Drs. 19/3428 o.D. (01.12.2021), S. 5 u. 56). Die identische Kategorisierung weist darauf hin, dass man nun länderübergreifend zu handeln gedenkt und also das u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Landes in mehrfacher Hinsicht deutlich kritisierte Gesetz, dessen Kritik das zuständige Finanzministerium an keiner Stelle sachlich entkräften konnte, offenbar zum Vorbild nehmen möchte, um derlei kreatives Recht nun ebenso zu kodifizieren. Da sich ja das Land Niedersachsen seit Jahr und Tag außerstande sieht, seine Besoldungsanpasungsgesetze sachgerecht zu prozeduralisieren, sollte es nicht verwunderlich sein, wenn es nun entsprechenden Rechtskreationen folgt (vgl. zur Problematik auch unter S. 40 ff. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf.).

Koi:
Unfassbar, da möchte man aus allen Ländern den größten Blödsinn in einem Gesetz bündeln.

Wenn ich mal überschlage bekommt der Beamte mittlerer Dienst A8 im Vergleich zum Beamten geh. Dienst A9, jeweils mit 2 Kindern, allein durch die höhere Sonderzahlung und dem jeweils 100€ höheren Familienzuschlag spürbar mehr. Das kann es doch nicht sein. Es wird also nicht nur das Abstandsgebot durch Einebnung des Abstands missachtet, sondern der Kollege in der unteren Gruppe bekommt bei gleicher Familienkonstellation sogar mehr. Wie soll das sachlich gerechtfertigt sein?

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Koi am 16.05.2022 21:39 ---Unfassbar, da möchte man aus allen Ländern den größten Blödsinn in einem Gesetz bündeln.

Wenn ich mal überschlage bekommt der Beamte mittlerer Dienst A8 im Vergleich zum Beamten geh. Dienst A9, jeweils mit 2 Kindern, allein durch die höhere Sonderzahlung und dem jeweils 100€ höheren Familienzuschlag spürbar mehr. Das kann es doch nicht sein. Es wird also nicht nur das Abstandsgebot durch Einebnung des Abstands missachtet, sondern der Kollege in der unteren Gruppe bekommt bei gleicher Familienkonstellation sogar mehr. Wie soll das sachlich gerechtfertigt sein?

--- End quote ---

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird man am Ende einen Passus ins Gesetz schreiben, der das verhindert und zu dem Ergebnis führt, dass solche Differenzen ggf. auszugleichen sein werden - was dann mit einer gleichfalls gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führte, dass dennoch das systeminterne Abstandsgebot verletzt sei. Wie die Prozeduralisierung der Gesetze seit 2020 gezeigt hat, geht es wiederkehrend nicht mehr darum, sie tatsächlich sachgerecht zu prozeduralisieren, sondern die fiskalisch motivierte Besoldungsgesetzgebung zu ihrem Ziel zu führen, die Personal(mehr)ausgaben möglichst gering zu halten, also den seit 2003/06 beschrittenen Weg ungebrochen fortzusetzen. Diese willentlich und gezielt vorgenommenen Missachtung grundgesetzgleichen Rechts führt zu dem "massiv erschütterten Vertrauen der Beamtinnen und Beamten", von dem in der neuen ZBR gesprochen wird. Wie sehr man sich politisch "im Recht" sieht - obgleich zumindest die Experten in den Fraktionen wissen dürften, dass man eben nicht sachgerecht handelte -, zeigt sich an der wiederkehrenden Einstimmigkeit und dass man - wie nun hier in Niedersachsen - auch vor Landtagswahlen keine Scheu hat, entsprechend so zu handeln.

sapere aude:
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/nbb-bewertet-gesetzgebungsverfahren-nur-kleinste-schritte-zur-verbesserung-der-beamtenalimentation/

martin0312:
Das Urteil des BVerfG zur Besoldung in Niedersachsen steht ja noch aus. Wird dann auch dieser Besoldungsentwurf
 "überprüft" oder geht es dann nur um die Jahre davor?

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