Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Organisator:
--- Zitat von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 08:31 ---Aber gut. Wenn die Sachlage so ist, dann muss ich eben zusehen, dass ich nur die 40% mache. Das hätte im Beispiel des o.g. Berichts aber bedeutet, dass wir nicht fristwahrend hätten antworten können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich dafür Ärger bekommen hätte.
--- End quote ---
bzw. deine Führungskraft auf das Problem hinweisen und sie bitten, eine entsprechende Anpassung zu veranlassen.
Allerdings stellt sich dann weiterhin die Frage, wie die weiteren Tätigkeiten zu bewerten sind. Es könnte da durchaus zu keiner Änderung oder zu einer Herabgruppierung kommen. Daher wäre das von veeam angesprochene Gespräch durchaus sinnig, um zumindest die Meinung der Dienststelle einzuholen.
josephinepfeiffer:
Ok, danke für den konstruktiven Vorschlag, auch an alle anderen hier. Ich versuche es auf diesem Weg.
Das Unverständnis für diese Regelung kommt wohl vor allem daher, dass ich aus der freien Wirtschaft komme. Dort wird eigentlich versucht, Personal zu halten, vor allem im Bereich IT.
Johann:
--- Zitat von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 09:22 ---Dort wird eigentlich versucht, Personal zu halten, vor allem im Bereich IT.
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Ja ne, damit brauchen wir im öD gar nicht anfangen. Arbeite auch in einer IT-Behörde und hier muss man schon sehr dafür kämpfen, um etwas extra zu bekommen. Mit viel Geduld und Erpresserei (Bewerbungen auf andere Stellen) klappt es dann auch irgendwann. Bei einem Kollegen gabs erst nach Jahren eine Zulage, als er sich intern auf eine andere Stelle beworben hat und dort aufgrund der Bestenauslese hätte genommen werden müssen, der Geschäftsführer dann aber höchstpersönlich ein Einstellungsverbot erteilt hat und es stattdessen auf der derzeitigen Position eine Zulage gab. Dazu muss ich aber auch sagen, dass wir definitiv am Arsch wären ohne ihn und er die Arbeit dermaßen gut macht, dass er eine Zulage mehr als verdient hat.
Zum Thema ist es wie oben beschrieben. Hier musst du einfach mal auf deine Rechte & Pflichten beharren. Im öD darfst du als Angestellter nur im Rahmen deiner Tätigkeiten denken. Gibts dort Probleme, die dich im Rahmen dieser nicht tangieren und dir fällt es auf, bist du höchstens noch verpflichtet, deinem Vorgesetzten eben jene Probleme zu melden. Am besten schriftlich. Dann kann er sich überlegen, wie er darauf reagiert. Du kannst ihm höchstens noch Vorschläge machen "Wenn du meine Zeitanteile für die Aufgabe erhöhen lässt, dann ist das Problem gelöst". Was dann ggf. für dich eine Zulage zur Folge hat.
Wenn Fristen nicht eingehalten werden können, weil eine Stelle vakant ist und du nur maximal 40% deiner Zeit für die Stellvertretung ausüben kannst, bleiben halt idealerweise 60% der Aufgaben der Vakanz liegen. Für die Kreativität der Lösung solcher Probleme werden mittlere Führungskräfte bezahlt, aber nicht die Sachbearbeiter. Wenn du das Problemlösen auch noch selbst übernimmst, machst du diese Führungskraftebene obsolet. Will doch keiner.
josephinepfeiffer:
In einem Wort: Frust. Inwiefern man so gerade im Bereich IT Fachkräfte anlocken oder halten will, erschließt sich mir nicht.
Erlaubt mit bitte die Gegenfrage: unter welchen Vorraussetzungen stünde mir denn die Zulage zur höheren Gruppe zu? Unter welchen Vorraussetzungen gar eine Höhergruppierung?
Johann:
--- Zitat von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 09:56 ---In einem Wort: Frust. Inwiefern man so gerade im Bereich IT Fachkräfte anlocken oder halten will, erschließt sich mir nicht.
Erlaubt mit bitte die Gegenfrage: unter welchen Vorraussetzungen stünde mir denn die Zulage zur höheren Gruppe zu? Unter welchen Vorraussetzungen gar eine Höhergruppierung?
--- End quote ---
Jeweils wenn du Tätigkeiten nach der höheren Entgeltgruppe ausführst. Zulage bei befristeter Ausführung, Höhergruppierung bei permanenter Tätigkeitsänderung.
Relevant ist die Entgeltordnung.
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