Hallo liebes Forum,
ich starte demnächst als Beamter und frage mich, ob ich Familienzuschlag bekommen könnte. Ich hab das ganze Internet durchforstet und wundere mich, warum man keine einfachen Beispiele findet, worunter auch mein nicht sehr ungewöhnlicher Fall zu finden ist:
Kurz: Ich habe ein uneheliches Kind mit einer Frau, mit der ich auch nie verheiratet war. Ich zahle Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt (Kind ist noch keine 3 Jahre alt). Die Mutter ist nicht berufstätig und ledig und lebt auch mit keinem anderen Mann zusammen). Wir betreiben auch kein Wechselmodell, ich komme nur regelmäßig zu Besuch. Die Mutter und das Kind sind zu 100% finanziell von mir abhängig. Nur das Kindergeld, das erhält die Mutter und sie hat auch das alleinige Sorgerecht (falls das eine Rolle spielt).
Sonst habe ich keine Kinder und auch keine Personen bei mir in der Wohnung aufgenommen.
Es gibt den ehebezogenen und den kindesbezogenen Familienzuschlag.
Einfache Frage: Was kann ich davon bekommen?
So unüblich dürfte mein Fall ja heutzutage nicht sein und es wundert mich, warum man dazu nichts findet, was auch Nichtjuristen verstehen können.