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Ideen ..., Ideenmanagement - Dienstweg, Vorgehensweise ...? Rüffel!

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Organisator:

--- Zitat von: Wowa am 06.12.2021 14:21 ---Tina oder Susanne? xD

Bei uns gibts auch so eine. Privat nix gerissen und zu Hause kleinlaut und beruflich meint Frau, etwas gerissen zu haben oder mind. reißen zu können.

Lächerliche Persönchen.

--- End quote ---

Oha. Fehlende Argumente rauen den Ton. Schade, wenn einem nichts mehr einfällt und man stattdessen auf die persönliche Schiene wechseln muss.

Schokobon:

--- Zitat von: XTinaG am 06.12.2021 15:05 ---
--- Zitat von: Herbert Meyer am 06.12.2021 13:19 ---Ein guter Chef hätte den MA auf die Einhaltung des Dienstweges verpflichtet – allerdings mit Verzicht auf einen "harten Ton", um nicht direkt jegliches Innovationsbestreben im Keim zu ersticken.

Erinnert mich aber an eine eigene Erfahrung als damaliger Berufs-Jungspund: Da habe ich die Personalabteilung mit einer freundlichen Mail darauf aufmerksam gemacht, dass mir nicht das korrekte Gehalt ausgezahlt wurde (ein Vertragsbestandteil wurde unterschlagen). Oh weia, war das ein Drama. Standpauke vom direkten Vorgesetzten und zwei Tage später nochmal cholerisches Geschrei vom GF. Habe dann noch ein paar kostspielige Fortbildungen eingesammelt und mich mit dem angeeigneten Wissen zu freundlicheren Chefs begeben. Im Hinblick auf den heutzutage noch eklatanteren Fachkräftemangel und entsprechender Wechselbereitschaft kann sich eigentlich keine Behörde mehr solches Führungspersonal leisten.

--- End quote ---

In arbeitsvertraglichen Angelegenheiten gibt es keinen Dienstweg.

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Ist mir in den Berufsanfangsjahren genauso ergangen wie @Herbert Meyer und ich ließ die Linienvorgesetzte wissen, dass ich arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit der Instanz kläre, mit der ich den Arbeitsvertrag habe. Hier über die - damals - Vorgesetzte zu gehen erschien daher mir völlig unsinnig.
Gab danach ebenfalls - genau wie bei @ Herbert Meyer - einen Einlauf durch den GF.


XTinaG:
Wer es mit sich machen läßt. In arbeitsvertraglichen Angelegenheiten gibt es kein oben und unten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner. Der Arbeitgeber oder dessen Vertreter in Person des GF kann nicht einmal ein Gespräch über arbeitsvertragliche Angelegenheiten anweisen. Bestellt er einen zum Gespräch und spricht über derlei, kann man einfach aufstehen und gehen. Und das nicht nur in der Theorie, da gibt es sogar umfangreiche Rechtsprechung zu. Ein GF ist dann auch ganz klein, wenn man arbeitsgerichtlich feststellen läßt, da ihm eine Maßregelung nicht zustand.

Johann:

--- Zitat von: Schokobon am 06.12.2021 15:26 ---Ist mir in den Berufsanfangsjahren genauso ergangen wie @Herbert Meyer und ich ließ die Linienvorgesetzte wissen, dass ich arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit der Instanz kläre, mit der ich den Arbeitsvertrag habe. Hier über die - damals - Vorgesetzte zu gehen erschien daher mir völlig unsinnig.
Gab danach ebenfalls - genau wie bei @ Herbert Meyer - einen Einlauf durch den GF.

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Da verstehe einer die Führungskräfte und Geschäftsführer. Denen kann es doch egal sein, ob man sein Geld in korrekter Höhe bekommt oder nicht. Wenn ich da Unstimmigkeiten entdecke, melde ich mich entweder direkt bei dem meiner Abteilung zugewiesenen Personalsachbearbeiter oder direkt beim LBV. Musste ich schon öfters. Einmal als dualer Student, weil die vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung "Aufwandsentschädigung" nach falscher Meinung des Sachbearbeiters erst im Oktober stattfinden sollte, obwohl das Studium damals bereits am 28.09. begann und ich damit den Anspruch auf die Erhöhung bereits im September erworben habe.
Und einmal, weil ich ein halbes Jahr nach Einstellung höhergruppiert wurde, das LBV mir die Erhöhung aber erst ab Mitte des Monats zahlen wollte (wurde am 15. eingestellt), obwohl der TV-L klar vorgibt, dass Entgelte bereits ab dem Monatsersten erhöht werden, sollte in dem Monat irgendwann eine Höhergruppierung anstehen.

Das lehrt mich, dass es essentiell ist, sich seine Verträge zum einen durchzulesen, zum anderen zu verstehen und dann zum Dritten auch anzuwenden und einzufordern. Und zwar bei den Personen, die dafür verantwortlich sind und nicht beim Vorgesetzten oder GF. Wenn die dann darauf Einfluss nehmen wollen, können sie es gerne versuchen, zulassen muss ich das aber nicht.

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