Autor Thema: [NI] Versetzung nur ohne Abordnung (gegen den eigenen Willen)  (Read 2984 times)

Fragesteller111

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Hallo zusammen,

ich würde gerne zu einem neuen Dienstherren "wechseln" und bin derzeit Beamter in einer niedersächsischen Landesbehörde.

Ich habe nun erfahren, dass meine Behörde mich nur gehen lassen will, wenn ich ohne Abordnungsphase direkt versetzt werde. Dies wird in der neuen (Bundes-)Behörde jedoch nach zuverlässiger Quelle nicht mehr praktiziert.

Ich habe jetzt große Angst, dass ich die neue Stelle nicht antreten kann, weil sich die Peraonalstellen nicht einig werden. Darf sich meine aktuelle Behörde so verhalten?
Darf mich die neue Behörde ablehnen, wenn keine Abordnungszeit voraus geht? Die zweite Frage gehört wahrscheinlich ins Bundes-Forum, aber vielleicht finde ich ja schon hier die Antwort dazu.

Grund meiner aktuellen Behörde soll wohl sein, das starker Mangel an Personal meiner Laufbahn besteht.

Vielen Dank!
« Last Edit: 04.12.2021 01:55 von Admin2 »

Mask

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Die Antworten  findest du in 27 und 28 NBG. KANN anordnen und KANN versetzen; Ermessensentscheidungen deines bisherigen Dienstherrn. Meistens werden sich Personalabteilung einig aber es gibt auch immer wieder Fälle, wo aus den von dir genannten Gründen aus einem Wechsel nichts wird

BalBund

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Wenn in der Ausschreibung drin stand, dass bei Beamten zunächst eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung erfolgt, wird der aufnehmende Personalrat einer unmittelbaren Versetzung in aller Regel nicht zustimmen.

Ja, dadurch haben Bundesbehörden bisweilen das Nachsehen, aber wie Mask schon schrieb, der abgebende Dienstherr müsste Deine Planstelle freihalten, was in Zeiten von Personalmangel nicht gewünscht ist.

Fragesteller111

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Vielen Dank für die Antworten, wenn sie auch leider wenig Grund zur Hoffnung bieten...

Das nachsehen haben ja die Bundesbehörden auch nur indirekt. In erster Linie betroffen ist ja der Beamte, der sich erfolgreich durch ein Verfahren gekämpft hat und wechselwillig ist, aber jetzt "festgekettet" wird.  :(

EiTee

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In erster Linie betroffen ist ja der Beamte, der sich erfolgreich durch ein Verfahren gekämpft hat und wechselwillig ist, aber jetzt "festgekettet" wird.  :(

Falsch!

Wer den Weg des Beamten beschreitet, der weiß, dass er sich auf ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis einlässt. Das ist immerhin keine Einbahnstraße und muss nicht nur vom Dienstherrn gewahrt werden, sondern auch vom Beamten.
Somit hast Du dir das in erster Linie selbst zuzuschreiben, des Weiteren sehe ich die Wahrung der Treuepflicht, von Deiner Seite aus, als nicht erfüllt.

Persönlich kann man solch eine Entscheidung nachvollziehen. Unter enger Betrachtung des Beamtentums und den freiwillig gewählten Weg, darf man sich über das Vorgehen des/der Dienstherren nicht beklagen.

xap

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Es steht dem Beamten doch frei um Entlassung zu bitten. Ansonsten fiele mir noch die Raubernennung ein. Soll es ja auch schon gegeben haben.

Rheini

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Es steht dem Beamten doch frei um Entlassung zu bitten. Ansonsten fiele mir noch die Raubernennung ein. Soll es ja auch schon gegeben haben.

Warum eine "Räuberernennung" und nicht einfach die Versetzung? Der abgebende DH verweigert sich dieser ja nicht .....

Opa

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des Weiteren sehe ich die Wahrung der Treuepflicht, von Deiner Seite aus, als nicht erfüllt.
Inwiefern wäre durch einen (auch durch den Beamten selbst initiierten) Wechsel der Behörde die Treuepflicht verletzt?