Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
S 15 Beschreibung
seibel91:
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin ab 1.1.22 koordinierende Fachkraft und bin in die S15 eingestuft. In der Stellenausschreibung steht für die S15 "(...) für mindestens 12 Beschäftigte mindestens der Entgeldgruppe S8a)" verantwortlich zu sein. Im Auswahlverfahren hieß es in einem Nebensatz "...nur Vollzeitstellen..." (also 12?). Bin alleinerziehend und es wäre natürlich schön etwas "Planungssicherheit" zu haben und nicht durch ständige Personalausstattungswechsel jedes Jahr in verschiedenen Entgeldgruppen zu landen.
Kann mir da von euch jemand weiterhelfen? Zählen 12 in S8a (egal ob Teilzeit/Vollzeit) oder ist es doch anders?
Vielen Dank für eure Mühe schon mal im Vorraus! :)
XTinaG:
Es zählen Vollzeitäquivalente. Zudem ist unbeachtlich, ob eine Stelle tatsächlich besetzt ist.
Isie:
Nach Vorbemerkung Nr. 6 der Entgeltordnung zählen Teilzeitbeschäftigte nur mit dem Anteil ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitbeschäftigung.
seibel91:
Bin leider noch nicht ganz schlau geworden aus euren Antworten, sry ^^ Was bedeutet das konkret?
Also geht es doch um die Personalstatistik in Vollzeitstellen. Wir sind momentan 17 Kollegen, aber laut Statistik 13,76 (oder so) Vollzeitstellen...also zählt diese letzte Zahl?
XTinaG:
Es kommt erstens darauf an, wie viele Arbeitnehmer vorgesehen sind (nicht, wie viele davon tatsächlich besetzt sind!) und zweitens wie viele Vollzeitäquivalente diese aufweisen. Eine TZ-Kraft mit 50% zählt 0,5 VZÄ.
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