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Eingruppierung / Stufenzuordnung Seiteneinstieg Lehramt

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cosinus:
Hallo liebe Community,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Wenn man innerhalb des TV-L die Stelle wechselt, die Tätigkeiten sich logischerweise unterscheiden (vorher Sachbearbeiter, nachher Lehrer), wie erfolgt dann die Stufenzuordnung? Vor der aktuellen Tätigkeit war ich mal als Lehrkraft an einer Hochschule tätig und davor als Dozent eines Wirtschaftsinstitutes. Ich habe nur gelesen, dass Seiteneinsteiger für Gymnasien erst einmal in die EG12, bei voller Lehramtsbefähigung durch Qualifikation dann in die EG13 eingruppiert werden. Wie erfolgt aber die Stufenzuordnung? In Stufe 1 mit Auffüllungsbetrag zum aktuellen Entgelt, oder orientiert man sich an der bisherigen Einstufung?

Bsp. aktuell EG11- Stufe 6 nach EG12 - Stufe 5?

Allerbesten Dank,
Der Cosinus  :-)

Isie:
Handelt es sich um ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber oder um ein neues Arbeitsverhältnis?

cosinus:
Arbeitgeber ist in beiden Fällen das Land. Unterschiedlich sind die den Stellen übergeordneten Ministerien.

Isie:
Entscheidend ist, ob das eine Arbeitsverhältnis endet und ein neues begründet wird, oder ob es sich um ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis handelt. Im ersten Fall gelten die tariflichen Vorschriften für eine Einstellung, im zweiten die für eine Höhergruppierung.

Bei einer Einstellung richtet sich die Stufe danach, ob einschlägige Berufserfahrung vorhanden oder ob förderliche Berufserfahrung vorhanden ist und anerkannt wird.

Bei einer Höhergruppierung wirst du der Stufe zugeordnet, in der du mindestens das bisherige Tabellenentgelt erhältst.

cosinus:
Prima, danke für die superschnelle Antwort. Man sollte also unbedingt eine Versetzung anstreben....richtig?

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