Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung / Stufenzuordnung Seiteneinstieg Lehramt
Isie:
Ja. Du solltest dir aber vorab die Stufe bestätigen lassen. Falls es mit der Versetzung nicht klappt, wirst du die Stufe wahrscheinlich aushandeln müssen.
cosinus:
Meinst Du die Bestätigung des neuen AG (also Schulamt) beim Vorstellungsgespräch?
Isie:
Ich weiß nicht, ob das Schulamt der richtige Ansprechpartner ist. Du musst jedenfalls klären, ob eine Versetzung in Frage kommt, so dass es sich um eine Höhergruppierung handeln würde, oder ob ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Vor Vertragsunterschrift musst du klären, ob einschlägige Berufserfahrung angerechnet wird - wahrscheinlich nicht - oder ob förderliche Berufserfahrung anerkannt wird und in welchem Umfang.
XTinaG:
Das muß der TE nur dann vorher klären, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis befristet ist und regulär endet, bevor das neue Arbeitsverhältnis beginnt. Ansonsten führt der Abschluß eines neuen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgebergrundsätzlich dazu, daß die neue Vereinbarung die alte ersetzt. Und dann ist es eine Höhergruppierung.
cosinus:
Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Arbeitgeber bleibt das Land. Es sind nur unterschiedliche Ministerien, denen die Einrichtungen unterstellt sind. Ich möchte beim Wechsel aber gern Stress für beide Seiten vermeiden und gleich die "richtigen" Fragen/Weichen stellen, bevor man die Enttäuschung auf dem Gehaltszettel feststellt und sich gegenseitig Vorwürfe macht.....
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