Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung / Stufenzuordnung Seiteneinstieg Lehramt

<< < (3/4) > >>

Isie:
Genau deshalb solltest du das vorher klären. Viel Erfolg!

cosinus:
Vielen Dank für die Tipps und noch einen schönen Nikolausabend  :)

cosinus:
Mir ist noch eine Frage zu dem Thema eingefallen: Angenommen, das bestehende Arbeitsverhältnis wird nicht fortgesetzt, weil man die Prozedur der Versetzung nicht abwarten kann/will und es kommt zu einer Neueinstellung. Wie kann man sich in diesem Fall eine Stufe zusichern lassen? Gibt es da formlose Abreden oder wird das Bestandteil der Arbeitsvertragsniederschrift?

Isie:
Auch wenn eine "Neueinstellung" rechtlich möglicherweise nicht als neues Arbeitsverhältnis zu bewerten ist, solltest du die Modalitäten vorher abklären. Das ist Verhandlungssache, welcher Stufe du zugeordnet wirst, wenn keine einschlägige, sondern nur förderliche Berufserfahrung vorhanden ist.

cosinus:
Wird die verhandelte Stufe nur mündlich zugesagt bzw. schriftlich vereinbart? Unsere Personaler/in notieren sich immer die Konditionen, die besprochen wurden. Sehe ich die Stufe dann bei Vertragsunterzeichnung? Hab noch zu BAT-Zeiten meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Da gab es noch keine Stufen....

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version