Hallo zusammen,
ich übe seit mehr als 2 Jahren eine kommisarische Leitungsstelle aus. Nun ist die Leitungsstelle um eine EG höher, neu bewertet, aber noch nicht ausgeschrieben worden.
Für die Zeit der kommisarischen Leitung habe ich den Differenzbetrag zur alten EG erhalten.
Nun meine Frage:
Steht mir nach Bekanntgabe durch die PA, dass die Stelle neu bewertet wurde, hier auch der Differenzbetrag zur neuen EG-Einstufung zu?
Über aufschlußreiche Antworten würde ich mich freuen.