Dürfen nicht nur dieselben Beschätigungsarten addiert werden?
In dem Fall wäre die voll sv-pflichtige Vollzeitstelle vollkommen egal.
Nur wenn du zwei Minijobs hättest, dürften die zusammengerechnet werden. Liegen beide über 450 €, wirste mit Midijob eingestuft. Liegste unter 20 Stunden insgesamt, wirste an der Uni als Werkstudent eingestuft, sofern du im Midijobbereich liegst. Liegste mit beiden Minijobs über 20 Stunden, biste kein Werkstudent mehr und bist an der Uni im Hiwijob voll sv-pflichtig. Es sei denn, du arbeitest hauptsächlich am Wochenende und/oder abends.
Warum man verschiedenartige Beschäftigungsarten nicht addieren darf, weiß ich aber nicht. Meine, meine Schwester hätte sowas erzählt. Macht für mich aber in dem Fall dann doch keinen Sinn, weil wie willst du neben einem Vollzeitjob ordentlich studieren? O_O