Dein Arbeitgeber hat eine Meinung dazu, wie die Stelle eingruppiert ist bzw. sein sollte. Offenbar überdenkt er seine Meinung derzeit und möchte die Stelle(n) höher eingruppieren.
Wenn die Höhergruppierung laut auszuübender Tätigkeiten höher ausfällt als sie per Entgeltordnung eigentlich einzugruppieren wäre, ist es gut für dich und du solltest nicht unbedingt den starken Max machen.
Wenn die Tätigkeitsbeschreibung der auszuübenden Tätigkeiten mitsamt ihrer Zeitanteile aber eine höhere Entgeltgruppe laut Entgeltordnung ergeben, hast du jederzeit die Möglichkeit, deinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen und ggf. eine vernünftigere Eingruppierung durch Klage zu erzwingen.
Übst du derzeit allerdings Tätigkeiten mitsamt der dafür nötigen Zeitanteile nach E15 aus, deine auszuübenden Tätigkeiten geben aber nur E14 her, solltest du entweder aufhören die Arbeit nach E15 zu machen und nur deinen auszuübenden Tätigkeiten nachzugehen, auch um bspw. einer Abmahnung zu entgehen, oder du solltest deinen Arbeitgeber dazu auffordern, dir eine passende Tätigkeitsbeschreibung deiner ausgeübten Tätigkeiten als auszuübende Tätigkeiten vorzulegen.
Möglich wäre, dass du für einen bestimmten Zeitraum (bspw. die 6 Monate) eine Zulage nach E15 erhältst, bevor du abschließend höhergruppiert wirst. Eine erneute Probezeit o.ä. ist nicht angedacht.