Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erhalt von E14 auf E15-Stelle?
Menja:
Liebe Community,
ich möchte gerne euer Schwarmwissen nutzen. Und zwar habe ich eine Frage bzgl. des Gehaltes im Öffentlichen Dienst (TV-L).
Meine Situation ist wie folgt:
- seit 1.8.2018: ein 2-Jahres Vertrag in EG13 TV-L
- ab 1.8.2020 Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (zunächst für 6 Monate auf Bewährung d.h. mit Zulage zu EG13, im Anschluss für EG14).
Ich bin allerdings seit dem 1.6.2019 auf einer Stelle, die nach E15 bewertet ist (Stellenbewertung gibt es nicht! Mein Vorgänger wurde auf exakt meiner Stelle in EG15 eingruppiert).
Meine Fragen dazu:
Ist es rechtens mich nach der Entfristung und nach der Bewährungszeit weiterhin mit E14 zu entlohnen, obwohl meine Stelle höher bewertet ist? Ich kenne dieses "Phänomen" bisher nur vom Beamtentum, dass sie nicht die Vergütung erhalten, die ihnen eigentlich zusteht, wenn dies laut Stellenplan nicht vorgesehen ist. Oder ist das im Öffentlichen Dienst allgemein möglich?
Ich freue mich über eure Einschätzungen und Meinungen.
Danke und schöne Grüße!
Menja
XTinaG:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe erfüllt die auszuübende Tätigkeit?
Menja:
Das ist eine gute Frage. Da ich mich nicht auf eine Stellebeschreibung beworben habe, sondern ohne Ausschreibung auf die Stelle gelangt bin, liegt mir nichts Schriftliches vor, in dem steht, wie meine Tätigkeit eingruppiert ist. Ich weiß nur, dass mein Vorgänger (mit exakt den gleichen Tätigkeiten wie ich) in EG15 eingruppiert war.
Laut meines Arbeitgebers sieht das Konzept für den höheren Dienst so aus, dass man sich erst 2 Jahre in EG14 bewähren muss, um danach EG15 zu erhalten. Dies ist in meinen Augen allerdings am TV-L vorbei :(.
Lars73:
Was ist es denn für ein Tätigkeitsbereich und hast du Personalverantwortung für Personen E13 und höher (wie viele Personen)?
XTinaG:
Wie ist denn der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 3 NachwG nachgekommen?
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