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Datenschutz weniger wert als Arbeitsrecht?

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tschina:
Guten Tag zusammen,

wir saßen heute mit der Berufsschulklasse bei mehreren öffentlichen Sitzungen vor dem Arbeitsgericht.

In einem Verfahren ging es darum, dass eine schwerbehinderte  Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, obwohl sie hätte eingeladen werden müssen, da sie nicht offensichtlich ungeeignet war. Daher verklagte sie die Behörde auf eine Entschädigungszahlung.

Die Beklagte wurde von irgendeiner Versicherung vertreten, die dem Richter mitteilte, dass die Klägerin nicht unbekannt ist und die Versicherung bereits mehrere Verfahren gegen andere Behörden bestritt und sie von der Versicherung wiederholt Entschädigungszahlungen erhalten hat.

Der Richter fand das nicht uninteressant.

Es gab keine Einigung und es wird einen Kammertermin geben.

Was wir uns fragen: verstößt eine solche Einlassung der Beklagtenseite nicht gegen Datenschutz und vielleicht sogar gegen die Persönlichkeitsrechte der Klägerin und dürften somit nicht relevant sein?

Darf eine solche Info überhaupt zugelassen werden und mit in die Entscheidungsfindung mit einfließen?

Leider finde ich auf Anhieb nicht die Aufzeichnung darüber, dass es ja kein Indiz ist, wenn jemand mehrere AGG-Verfahren führt oder geführt habt. Vielleicht habt ihr da auch die Quelle?

Gerade deswegen dürfte es doch vollkommen irrelevant sein, ob es noch andere Verfahren gab oder gibt!?

Weiß da bitte jemand von euch Bescheid?

Lieben Dank.

LG

XTinaG:
Welchen Zusammenhang sollte es zwischen Datenschutz/Persönlichkeitsrechten und Relevanz geben?

Im Parteienprozeß tragen die Parteien vor, was sie für relevant halten und wovon sie Kenntnis haben. Das Gericht würdigt die Parteienvorträge und spricht Recht.

Bastel:
Warum soll es ein Problem sein, dass die Kägerin schon mehrere Verfahren bestritt?

Wenn die AGs alle so dumm sind und Sie nicht einladen? Selber Schuld...

was_guckst_du:
..AGG Hopping wird von den Arbeitsgerichten nicht gerne gesehen...da fällt schonmal eine Entschädigung kleiner aus oder ganz weg...

MH:
Ich vermute eher, dass sich bei Gericht nun die Frage gestellt wird, ob dahinter eine "Masche" steckt, oder nicht. Ich gehe zwar nicht davon aus, aber ausschließen kann man es natürlich auch nicht.

Denn ob die Bewerberin offensichtlich ungeeignet ist oder nicht, stellt erstmal der AG fest - wenn die Bewerberin anderer Meinung ist, muss das Gericht das klären. Letztendlich könnte sie sich ja auf "jede" Stelle bewerben, abwarten und bei einer Nichteinladung vor Gericht ziehen und es prüfen lassen ggf. bekommt sie dann eine Entschädigung.

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