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Datenschutz weniger wert als Arbeitsrecht?

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maiklewa:
Ich glaube nicht, dass der Richter das negativ bewerten wird.

Wenn die Klägerin die Ausführungen der Beklagten bestreitet, muss die Beklagte das beweisen und dann kann es sehr wohl um Datenschutz gehen, da vorherige Beklagte einwilligen müssen, dass da ein Anwalt von deren Verfahren berichten darf.

Wird dem Richter alles zu müßig sein.

Wenn die Aktenlage klar ist und der AG die Klägerin hätte einladen müssen, dann sind 1 - 2 Bruttos weg. PP! Je nach individuellem Fall entweder eher 1 oder 2 oder man trifft sich in der Mitte quasi bei 1,5. Ist son Standard, damit Richter bei gütlichen Einigungen am wenigsten zu tun haben.

Mehr Input über den Fall wäre interessant.

Ich saß selbst mal einem Fall bei, bei dem der Kläger Arbeit suchend war, sich auf einen Vermittlungsvorschlag beworben hatte, keine Einladung, Klage, Beklagte fuhr auch die Schiene AGG-Hopping, nur Indizien, keine Beweise, Richterin lachte sozusagen Beklagte aus, dennoch Kammertermin, 3 Bruttos. Eigentor!

effzehbäh:

--- Zitat von: maiklewa am 07.12.2021 16:13 ---Ich glaube nicht, dass der Richter das negativ bewerten wird.

Wenn die Klägerin die Ausführungen der Beklagten bestreitet, muss die Beklagte das beweisen und dann kann es sehr wohl um Datenschutz gehen, da vorherige Beklagte einwilligen müssen, dass da ein Anwalt von deren Verfahren berichten darf.

Wird dem Richter alles zu müßig sein.

Wenn die Aktenlage klar ist und der AG die Klägerin hätte einladen müssen, dann sind 1 - 2 Bruttos weg. PP! Je nach individuellem Fall entweder eher 1 oder 2 oder man trifft sich in der Mitte quasi bei 1,5. Ist son Standard, damit Richter bei gütlichen Einigungen am wenigsten zu tun haben.

Mehr Input über den Fall wäre interessant.

Ich saß selbst mal einem Fall bei, bei dem der Kläger Arbeit suchend war, sich auf einen Vermittlungsvorschlag beworben hatte, keine Einladung, Klage, Beklagte fuhr auch die Schiene AGG-Hopping, nur Indizien, keine Beweise, Richterin lachte sozusagen Beklagte aus, dennoch Kammertermin, 3 Bruttos. Eigentor!

--- End quote ---

This!

carriegross:

--- Zitat von: Bastel am 07.12.2021 13:20 ---Wenn die AGs alle so dumm sind und Sie nicht einladen? Selber Schuld...

--- End quote ---

Zustimmung.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Behörden noch immer, trotz besseren Wissens, nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber bewusst nicht einladen und auf das Nichtwissen dieser Personen hoffen.

Über die abschließende Sinnhaftigkeit des AGGs möchte ich aber nicht diskutieren.

carriegross:

--- Zitat von: was_guckst_du am 07.12.2021 14:35 ---..AGG Hopping wird von den Arbeitsgerichten nicht gerne gesehen...da fällt schonmal eine Entschädigung kleiner aus oder ganz weg...

--- End quote ---

Und AGG-Hopping ist auch so leicht beweisbar, oder!?

Selbst wenn die Klägerin schon Dutzende (dumme) Behörden verklagt hat, ist sie ni ht zwangsläufig eine AGG-Hopperin.

Ich kenne die Rechtsprechung, die die Azubine/TE meint. Darf aber jeder selbst nach googeln. ;-)

carriegross:

--- Zitat von: MH am 07.12.2021 15:00 ---Denn ob die Bewerberin offensichtlich ungeeignet ist oder nicht, stellt erstmal der AG fest - wenn die Bewerberin anderer Meinung ist, muss das Gericht das klären. Letztendlich könnte sie sich ja auf "jede" Stelle bewerben, abwarten und bei einer Nichteinladung vor Gericht ziehen und es prüfen lassen ggf. bekommt sie dann eine Entschädigung.

--- End quote ---

Der AG hat sich an den Text der Stellenausschreibung messen zu lassen. Erfüllt ein Bewerber dieses, ist dieser offensichtlich nicht ungeeignet.

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