Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Kündigen

(1/3) > >>

Bundesmikel:
Hallo liebe Community,

Ich habe im öffentlichen Dienst meine Ausbildung gemacht und danach gab es das Angebot unbefristet im mittleren Dienst zu bleiben.
Seit Februar 2019 bin ich nun mit e6 eingestellt.
Mittlerer Dienst ist bei uns E6 bis E8.
Zur Situation:
Da wo ich arbeite ist ein ziemlicher Personalmangel und deswegen kann ich mein Abitur nicht nachholen und auf 50% runter kann ich auch nicht da bei uns die Maximale Anzahl 2 auch voll ist.
Da meine Freundin zwei Jahre noch braucht um mit ihrer Ausbildung fertig zu sein wollte ich euch nach eurer Meinung dazu fragen ob eine Kündigung nach diesen Zwei Jahren eine Gute Idee ist.
Nach der Kündigung würde meine Freundin ein Jahr Vollzeit arbeiten und ich hätte noch ein Nebenjob.
Ich würde in diesem Jahr mein Abitur nachholen und danach würden wir gemeinsam anfangen zu studieren. Ich sehe leider keinen Ausweg außer die Behörde zu verlassen.
LG

XTinaG:
Mittleren Dienst gibt es nur bei Beamten. Es gibt keine "maximale Anzahl" für Teilzeitbegehren. Es gibt einen bedingten Rechtsanspruch, der sich ggfs. auch gerichtlich durchsetzen läßt.

Bastel:

--- Zitat von: Bundesmikel am 07.12.2021 13:59 ---Hallo liebe Community,

Ich habe im öffentlichen Dienst meine Ausbildung gemacht und danach gab es das Angebot unbefristet im mittleren Dienst zu bleiben.
Seit Februar 2019 bin ich nun mit e6 eingestellt.
Mittlerer Dienst ist bei uns E6 bis E8.
Zur Situation:
Da wo ich arbeite ist ein ziemlicher Personalmangel und deswegen kann ich mein Abitur nicht nachholen und auf 50% runter kann ich auch nicht da bei uns die Maximale Anzahl 2 auch voll ist.
Da meine Freundin zwei Jahre noch braucht um mit ihrer Ausbildung fertig zu sein wollte ich euch nach eurer Meinung dazu fragen ob eine Kündigung nach diesen Zwei Jahren eine Gute Idee ist.
Nach der Kündigung würde meine Freundin ein Jahr Vollzeit arbeiten und ich hätte noch ein Nebenjob.
Ich würde in diesem Jahr mein Abitur nachholen und danach würden wir gemeinsam anfangen zu studieren. Ich sehe leider keinen Ausweg außer die Behörde zu verlassen.
LG

--- End quote ---

Sicher, dass du das Abitur schaffst?

MH:
Bist du im Beamtenstatus oder ein Angestellter?
Als Angestellter kannst du nämlich nicht im "mittleren Dienst" sein. Deine E6 Eingruppierung spricht für ein Angestelltenverhältnis. Grundsätzlich gibt es nach meiner Kenntnis keine "maximale" Anzahl an Teilzeitangestellten, zumal man hier die andere Hälfte von dir (50%) durch einen befristeten Vertrag anderweitig vergeben könnte, wenn die Stelle unbedingt zu 100% besetzt/ausgeübt werden muss.  Während dieser Zeit wäre es dir möglich dein Abitur nachzuholen. Ich an deiner Stelle würde mich hier nochmal genauer bei meinem Vorgesetzten oder der Personalstelle informieren, wenn nötig auch beim Personalrat.

Kaiser80:

--- Zitat von: Bastel am 07.12.2021 14:34 ---
Sicher, dass du das Abitur schaffst?

--- End quote ---
Bastel, ich bin als PR regelmäßig mit Bewerbungsschreiben befasst. DAS, so meine Erfahrung, ist (insb. bei jungen Männern) selbst nach dem Abitur seit rund 4-5 Jahren der Rechtschreibstandard.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version