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Arbeitsstelle in der Beschaffung

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Muggi:
Guten Tag zusammen.

Ich arbeite in der Beschaffung im öffentlichen Dienst (Land).

Gehört es prinzipiell zu den Aufgaben der Beschaffung auch die bestellten Artikel an die Mitarbeiter auszugeben? Zum Beispiel Arbeitskleidung, Corona-Tests, Kalender, usw.

Vielen Dank für jede Hilfe.

Gruß

XTinaG:
Wenn der Arbeitgeber es zur Aufgabe der Beschaffung gemacht hat, dies zu tun, ja, sonst nein.

Muggi:
Hallo XTinaG.

Danke für deine Antwort. Gibt es denn irgendwo etwas zum Nachlesen, was prinzipiell ein Angestellter in der Beschaffung für Arbeiten zu erledigen hat?

Gruß

WasDennNun:
Ja, in der Tätigkeitsbeschreibung die der AG aufgrund des NachwG aushändigen muss.

Ansonsten kann der AG dir beliebige Aufgaben übertragen (solange sie nicht eingruppierungsrelevant sind).

EDIT: ER könnt dich auch dazu verpflichten den Flur zu säuber.
Das Direktionsrecht des AGs ist ziemlich groß

Muggi:
Da es bei uns regelmäßig zu Diskussionen kommt bezüglich einer Zuständigkeit für bestimmte Arbeiten die angewiesen werden, ist dieses Thema der Aushändigung einer Tätigkeitsbeschreibung auch schon aufgekommen. Dabei wurde von den Führungskräften vermittelt, dass dies nur "ein Blatt Papier" ist und keine wirkliche Bedeutung für uns hat. Ich habe bisher keine Tätigkeitsbeschreibung meiner Stelle.

Ich möchte jetzt nicht bei meiner Vorgesetzten darauf bestehen eine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt zu bekommen, denn das könnte mein gutes Verhältnis zu ihr eventuell gefährden.

Trotzdem würde ich gerne für mich wissen, was denn nun für Arbeiten genau im Prinzip zu der Stelle Beschaffung gehören.

Ist das denn nicht für Landesbeschäftigte einheitlich geregelt? Oder variiert das von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle im gleichen Bundesland?

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