Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bereitschaftsdienst während des Urlaubs
SoMa:
Hallo,
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber verlangt während des Urlaubs Bereitschaftsdienst zu machen ?
Vielen lieben Dank für die Beantwortung und schöne Grüße
was_guckst_du:
...Urlaub ist Urlaub...willst du Bereitschaftsdienst vom Ballermann aus machen? ;D
SoMa:
Auf die Antwort hab ich gehofft,
tatsächlich ist es aber so, dass dies gerade so verlangt wird und ich eine rechtliche Handhabe bräuchte
und ... ein bisschen Sonne Strand und Meer ... wär jetzt auch nicht schlecht ;)
was_guckst_du:
Urlaub dient der Erholung!
§ 8 Bundesurlaubsgesetz
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
...dem AG geht es im Übrigen rein gar nichts an, wo du dich in deiner Freizeit aufhälst....
Urlaub dient der Erholung. Jede oder jeder Beschäftigte hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Eine Erholung ist dann nicht gewährleistet, wenn der oder die Beschäftigte ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden. Auch das Beantworten von Telefonaten und E-Mails ist nämlich Arbeit und beeinträchtigt die Erholung.
Nach dem BUrlG müssen Beschäftigte an ihren freien Tagen von der Arbeit komplett entbunden sein. Fazit: niemand muss im Urlaub erreichbar sein, auch dann nicht, wenn er ein Diensthandy hat. Urlaub ist Urlaub.
SoMa:
;D ;D ;D
Viiiiiiiiielen lieben Dank
Dann können wir das auch behandeln und für unsere Mitarbeiter zufriedenstellend lösen
Eine schöne Vorweihnachtszeit und gesund bleiben ;)
Martina
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version