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Bereitschaftsdienst während des Urlaubs

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Johann:
Es hindert den Arbeitgeber nichts daran, den betroffenen Mitarbeitern Zeitguthaben in Höhe der eigentlichen Urlaubstage gutzuschreiben. Dann müssen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter nur einig darüber werden, dass der Urlaub zurückgezogen und stattdessen Zeitausgleich mit Rufbereitschaft durchgeführt wird.



Rufbereitschaft im Urlaub fordern. Die spinnen doch.  ;D

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