Autor Thema: Keine Verbeamtung im m.D. trotz abgeschlossenem Hochschulstudium  (Read 5766 times)

Unknown

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Wo ist das Problem Problem die Laufbahnbefähigung als Tarifbeschäftigter abzuleisten und danach verbeamtet zu werden? Das ist doch die Regel. Demnach reicht ein BWL Bachelor aus, um verbeamtet zu werden. Da wir hier bei Beamten des Bundes sind, müssen lediglich die 18 Monate für die Laufbahnbefähigung absolviert werden und danach erfolgt die Verbeamtung.

LizzyB

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Das Problem ist, dass hier eine Tarifbeschäftigung auf Niveau des mittleren Dienst besteht und nicht des gehobenen Dienst und das nicht ausreicht als Voraussetzung. Es sei denn du möchtest hier nur rein hypothetische Möglichkeiten besprechen. Mir geht es um die Aussage, dass der TE meint, er erfülle die Voraussetzungen bereits allein durch das Besitzen eines BWL Bachelor und das ist unzweifelhaft nicht der Fall.

Insider2

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Hallo bennigroth,

von Ihnen werden hier einige Dinge in den Topf geworfen, die einer kurzen Erläuterung bedürfen:

1. TB im mD ist eine falsche Aussage. Wenn, dann ist die Person ein TB mit einer EG vergleichbar mit dem mD.

2. Als TB basiert die EG grundsätzlich ebenfalls auf einem Bildungs-/Berufsabschluss. Sicherlich gibt es auch Ausnahmen. Meiner Erfahrung nach (ich war mal TB) gibt es EGs die einer Tätigkeit im eD gleichzusetzen sind, d.h. es ist nur ein Schulabschluss erforderlich. Weiterhin gibt es EGs die eine Berufsausbildung voraussetzen. Sonst kann die entsprechende Eingruppierung nicht erfolgen. Gleiches gilt für die EGs 9 bis 13 und höher. Hier sind Studienabschlüsse zuzüglich eventueller Masterstudiengänge erforderlich.

3. Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind gesetzlich festgeschrieben (siehe z.B. § 17 BBG). Es ist richtig, dass z.B. eine Person mit einem mittl. Schulabschluss für den mD geeignet ist. Jedoch ist die Zusatzvoraussetzung der Berufsausbildung oder eines Vorbereitungsdienstes unabdingbar.

4. Ein abgeschlossenes Studium berechtigt, sofern vom Dienstherrn anerkannt, zur Wahrnehmung von Tätigkeiten der EG9 und höher vergleichbar gehobener Dienst. Die Person sollte sich demnach bemühen eine höherwertige Tätigkeit auszuüben. Hier wäre wohl auch die Bewerbung auf eine Position mit nachträglicher Verbeamtung denkbar.

5. Ein Studium ist ein Studium. Eine Berufsausbildung ist eine Berufsausbildung.

Hoffentlich helfen Ihnen diese Informationen weiter.

Ich kann mich einigen Vorrednern anschließen und empfehlen, nicht alle Laufbahnen so durcheinander zu wirbeln. Jede Laufbahn hat Ihre Aufgaben. Und aus meiner Erfahrung (ehemaliger mD in der Landesfinanzverwaltung) kann ich Ihnen sagen, dass der gD mitnichten die Aufgaben des mD ausüben kann. Was meiner Ansicht nach auch nicht negativ ist, denn dafür gibt es diese Laufbahnen. Nur sollten allen Laufbahnen entsprechender Respeckt gezollt werden.

Beste Grüße

zu 1.) Ihre Aussage ist genau so falsch. Sie können vergleichen was Sie wollen. Aber letztlich ist Ihr Vergleich auf sachlicher Grundlage nicht greifend. Es gibt keine Rechtsgrundlage die TB und Beamte miteinander vergleichbar macht.

zu 2.) Falsch

zu 3.) Falsch

zu 4.) Falsch, siehe 2.

zu 5.) Was wollen Sie damit sagen?