Das Problem ist, dass hier eine Tarifbeschäftigung auf Niveau des mittleren Dienst besteht und nicht des gehobenen Dienst und das nicht ausreicht als Voraussetzung. Es sei denn du möchtest hier nur rein hypothetische Möglichkeiten besprechen. Mir geht es um die Aussage, dass der TE meint, er erfülle die Voraussetzungen bereits allein durch das Besitzen eines BWL Bachelor und das ist unzweifelhaft nicht der Fall.