Einstufung bei Stellenwechsel (eigene Initiative) in niedrigere Entgeltgruppe

Begonnen von DeeJay, 09.12.2021 10:06

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DeeJay

Hallo Zusammen,

aus persönlichen Gründen möchte ich eine Veränderung der beruflichen Tätigkeit und mich innerhalb des Landes bei einer anderen Landesbehörde bewerben. Der Arbeitgeber (das Land) bleibt also gleich. Jedoch sind die ausgeschriebenen Stellen mit der EG11 versehen. Aktuell bin ich in EG12/4.
Wie sieht das in dem Fall eines durch mich initiierten Wechsels (Bewerbung auf die Stelle) aus?
In welche Stufe der EG11 würde ich kommen?

Im Forum und Tarifvertrag finde ich nur die Richtung der Höhergruppierung.

Gruß
DeeJay

Isie

Herabgruppierung erfolgen stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt neu.

XTinaG

Die Stufenlaufzeit beginnt in der Stufe der niedrigeren Entgeltgruppe nur dann von vorn, wenn in dieser zuvor noch keine Stufenlaufzeit erworben worden ist oder diese Stufenlaufzeit einer ununterbrochenen Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 Satz 1f. i.V.m. § 16 Abs. 3 TV-L) nicht mehr gleichsteht.

DeeJay

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das bringt mich schonmal weiter.