Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Auszahlung der Höhergruppierung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
conny:
--- Zitat von: veeam am 09.12.2021 15:24 ---04/2020 - Abgabe neue Stellenbeschreibung
12/2020 - Verlassen der Dienststelle
08/2021 - Abschluss des Bewertungsvorgangs und rückwirkende Eingruppierung
Streng genommen haben auch die noch verbliebenen Kollegen nur einen Anspruch auf Rückzahlung bis 02/2021.
Noch strenger genommen hättet ihr in 10/2020 bereits eure Ansprüche in Form einer bezifferten Zahlungsaufforderung gemäß eurer Rechtsmeinung zur Eingruppierung geltend machen müssen und den Arbeitgeber in Verzug setzen müssen.
Oder anders gesagt:
Wenn Du nur 6 Monate rückwirkend einen Anspruch auf Nachzahlung hast, selber aber schon 12 Monate nicht mehr dort beschäftigt bist, gehst Du leider leer aus. Sofern die Kollegen eine Nachzahlung bis zurück zu 04/2020 erhalten haben ist dies auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers geschehen und impliziert keinen Rechtsanspruch für Dich.
--- End quote ---
Vielen Dank, das erschließt sich mir jetzt auch! :)
Ich schließe dann mal.
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