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Auszahlung der Höhergruppierung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

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Lars73:
Bis wann hast du denn dort gearbeitet und wann hast du deine Ansprüche geltend gemacht?

conny:
Gearbeitet bis Dez 20, der Rest hat im August 21 die Höhergruppierung bekommen, geltend gemacht habe ich im Sep 21. Gab aber keine Bekanntmachung vorher

veeam:
Letztendlich könntest Du Ansprüche geltend machen, indem Du sie Deiner alten Dienststelle gegenüber mit entsprechender Zahlungsaufforderung genau bezifferst.

Der Anspruch ergibt sich frühestens mit Annahme der neu verfassten Stellenbeschreibung und gilt maximal 6 Monate rückwirkend. Da die Auszahlung bei den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bereits 3 Monate her ist, könntest Du für maximal 3 Monate den Differenzbetrag einfordern. -Sofern die Abgabe der Stellenbeschreibungen mindestens diese weiteren drei Monate zurückliegt. Ansonsten natürlich entsprechend weniger.



Edit: Aufgrund der neuen Erkenntnisse zum Beschäftigungsverhältnis steht Dir keine Nachzahlung zu.

conny:

--- Zitat von: veeam am 09.12.2021 14:48 ---Edit: Aufgrund der neuen Erkenntnisse zum Beschäftigungsverhältnis steht Dir keine Nachzahlung zu.

--- End quote ---

Auch wenn die zum 04/2020 höhergruppiert wurden und ich bis 12/2020 dort tätig war?

Sorry, ich bin im Tarifrecht absolut unfit...

veeam:
04/2020 - Abgabe neue Stellenbeschreibung
12/2020 - Verlassen der Dienststelle
08/2021 - Abschluss des Bewertungsvorgangs und rückwirkende Eingruppierung

Streng genommen haben auch die noch verbliebenen Kollegen nur einen Anspruch auf Rückzahlung bis 02/2021.
Noch strenger genommen hättet ihr in 10/2020 bereits eure Ansprüche in Form einer bezifferten Zahlungsaufforderung gemäß eurer Rechtsmeinung zur Eingruppierung geltend machen müssen und den Arbeitgeber in Verzug setzen müssen.

Oder anders gesagt:
Wenn Du nur 6 Monate rückwirkend einen Anspruch auf Nachzahlung hast, selber aber schon 12 Monate nicht mehr dort beschäftigt bist, gehst Du leider leer aus. Sofern die Kollegen eine Nachzahlung bis zurück zu 04/2020 erhalten haben ist dies auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers geschehen und impliziert keinen Rechtsanspruch für Dich.

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