Hallo,
das hast du richtig verstanden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet.
Es gibt seitens der Versicherungen unterschiedlich Vorgehensweisen. Ein Versicherungsunternehmen kam direkt auf mich zu und hat die Ergänzungsvereinbarungen schon ausgefüllt mitgebracht, bei den anderen musste ich aktiv werden und um die Vordrucke bitten (und auch selbst ausfüllen...).
Ferner ist es für die Personalabteilung Pflicht, den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge hinzuweisen. Sollte der/die AN*in kein Interesse haben, muss das unterschrieben vom AN*in in der Personalakte aufbewahrt werden.
Viele Grüße
Tanja