Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitgeberzuschuss zu allen Entgeltumwandlungen ab 2022
XTinaG:
--- Zitat von: XTinaG am 09.12.2021 17:39 ---§ 19 BetrAVG enthält eine Tariföffnungsklausel mit der Möglichkeit, tariflich u.a. vom durch das BRSG geänderten § 1a BatrAVG abzuweichen.
--- End quote ---
Kai:
Also kurz gesagt, macht mein AG nach Gutdünken, das was er machen darf, nur nicht zu meinem Vorteil......
XTinaG:
Nein. Er macht das, was tariflich geregelt ist.
Kai:
Streich mal das nach Gutdünken. Das wird ja hier jedenfalls nicht um fünfstellig Beträge gehen, aber dennoch, jeder Euro würde bei der Altersvorsorge helfen.
Danke aber für die Klarstellung Spid.
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