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Arbeitgeberzuschuss zu allen Entgeltumwandlungen ab 2022

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XTinaG:

--- Zitat von: XTinaG am 09.12.2021 17:39 ---§ 19 BetrAVG enthält eine Tariföffnungsklausel mit der Möglichkeit, tariflich u.a. vom durch das BRSG geänderten § 1a BatrAVG abzuweichen.

--- End quote ---

Kai:
Also kurz gesagt, macht mein AG nach Gutdünken, das was er machen darf, nur nicht zu meinem Vorteil......

XTinaG:
Nein. Er macht das, was tariflich geregelt ist.

Kai:
Streich mal das nach Gutdünken. Das wird ja hier jedenfalls nicht um fünfstellig Beträge gehen, aber dennoch, jeder Euro würde bei der Altersvorsorge helfen.


Danke aber für die Klarstellung Spid.

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