Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitgeberzuschuss zu allen Entgeltumwandlungen ab 2022
BP158:
Hallo,
bei uns gab es Briefe vom AG an den AN mit der Möglichkeit sich dazu ein Angebot machen zu lassen (Klinikrente für Krankenhäuser) ...
Gruß
baukirau:
Moin!
Ich arbeite in Niedersachsen (TVöD/VKA).
Mein AG sagt mir, dass er nicht verpflichtet sei,
mir den Zuschuss zu geben,
da der Tarifvertrag über TVEUmw/VKA geregelt sei.
Ist das so richtig?
Ändert sich das evtl.?
Danke für die Unterstützung.
XTinaG:
Ja.
Das ist nicht geplant.
baukirau:
Hm, doof! :)
Aber Dankeschön für die schnelle Antwort!
Kai:
Hallo liebe Kollegen!
Mein AG (KdöR - ordentliches Mitglied im VKA) leht mir die Bezuschussung ab:
Zitat:
Hallo Herr xxxx,
beigefügt übersende ich Ihnen die Informationen zum Arbeitsgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG für Entgeltumwandlung.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für den öffentlichen Dienst gilt bzw. Mitarbeiter, die von dem Geltungsbereich des TVöD/TV-L erfasst werden.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgeltumwandlung-anspruch-auf-arbeitgeberzuschuss-nach-1a-abs1a-betravg-bei-anwendung-des-tvoedtv-l_idesk_PI13994_HI12510475.html
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bereich Personalwirtschaft
Ich kenne mich nun im Bereich der Altersvorsorge noch weniger aus, als im originären TVöD.
Insofern die Frage, handelt mein AG hier richtig?
Vielen lieben Dank für die Antworten!
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