Hallo,
wir sind uns gerade in der Person uneinig, ob ein Bewerber seine Schwerbehinderung im Lebenslauf angeben muss. Unabhängig davon, ob die Schwerbehinderung schon im Anschreiben erwähnt wurde.
Aus welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Urteil ergibt sich entweder die Pflicht über die Angabe der Schwerbehinderung im Lebenslauf oder im Umkehrschluss sozusagen, wenn die Schwerbehinderung im Anschreiben steht, muss sie nicht im Lebenslauf stehen?
Danke Euch.
Grüße