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Verbeamtung Ja oder Nein?
domski:
Hallo zusammen,
Ich bin 28 Jahre alt und seit Dezember 2017 im öffentlichen Dienst angestellt. Nun habe ich die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen.
Ich bin derzeit eingruppiert mit EG9c Stufe 3. Erfahrungsstufe 4 erreiche ich im Dezember 2023.
Sofern der Antrag auf Verbeamtung genehmigt wird, werde ich in A9/ 2 eingruppiert. A10 / 4 erreiche ich im Juni 2024.
Mir stellt sich nun die Frage, was ich nun machen soll. Mir sind die Vorteile des Beamtentums bewusst, allerdings habe ich in den ersten Jahren auch weniger Gehalt am Ende des Monats raus, wegen der privaten Krankenversicherunng. Dazu kommt, dass es kein Weihnachtsgeld gibt, was auch nicht gerade wenig ist.
Auf die Suche nach einer A11 Stelle werde ich mich ab 2022 begeben, mein Vorgesetzter wird mich dabei unterstützen. Aufgrund der Größe des Arbeitgebers gibt es reichlich Stellen, sodass da zeitnah hoffentlich ein Aufstieg möglich ist.
Ich habe bzgl. der Entscheidung echt Kopfschmerzen und weiß nicht, was besser ist.
Als Angestellter habe ich früher mehr Gehalt, allerdings wird das Gehalt als Beamter am Ende der Laufbahn höher sein. Auf das höhere Beamtengehalt muss ich natürlich etwas länger warten.
Auf die höchste Pension nach 40 Dienstjahren werde ich wohl nicht mehr kommen, aber der gesetzliche Rentenanspruch sowie die betriebliche Zusatzversorgung sollten das ausgleichen.
Meine Frau ist derzeit als Lehramtsanwärterin im Referendariat und wird ab Mai 2022 hoffentlich an einer erzbischöflichen Schule arbeiten. Dort gibt es keine staatliche Verbeamtung, sondern ein „beamtenähnliches Verhältnis, welches dem Beamtentum in allen Punkten gleichgestellt ist“. Ich gehe also davon aus, dass der Familienzuschlag hier geteilt wird.
Wie ist hier die Meinung zu dem Thema? Gibt es Erfahrungswerte? Was wird hier empfohlen.
Ich freue mich auf Rückmeldungen und einen Austausch.
Beste Grüße!
EiTee:
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 18:49 ---Sofern der Antrag auf Verbeamtung genehmigt wird, werde ich in A9/ 2 eingruppiert. A10 / 4 erreiche ich im Juni 2024.
--- End quote ---
A9/2 auf A10/4 innerhalb von 2 Jahren, da läuft in der Rechnung irgendwas falsch.
Du hast Stand jetzt 4 Jahre zurückgelegt. Dir wird die Zeit für die Laufbahnbefähigung abgezogen somit kann A9/2 durchaus hinkommen. Du wirst dich also bei zeitnaher Verbeamtung in A9/2 zu Beginn der Stufenlaufzeit befinden. Nach 2 kommt 3 oder ist das in deinem Bundesland anders? Ich kenne jetzt nicht jede einzelne Tabelle, aber ich bezweifle erstmal, dass dem so ist.
Des Weiteren sollte man beachten, dass es je nach BL Beförderungssperren gibt und auch während der Probezeit wird zum Großteil nicht befördert. Da also informieren wie lange deine Probezeit sein wird und sich genau anschauen wie die Beförderungsmoral in der Behörde ist. Eine Garantie und Anspruch auf Beförderung gibt es nicht.
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 18:49 ---Dazu kommt, dass es kein Weihnachtsgeld gibt.
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Das Weihnachtsgeld gibt es auch als TB nicht! Jahressonderzahlung != Weihnachtsgeld.
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 18:49 ---Dazu kommt, dass es kein Weihnachtsgeld gibt.
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--- Zitat von: domski am 09.12.2021 18:49 ---allerdings wird das Gehalt als Beamter am Ende der Laufbahn höher sein
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Spekulation dafür gibt es keine Garantie.
Die Empfehlung ist ganz klar, dass man sich das Ganze genau durchrechnen sollte. Auch sollte einem klar sein, dass sich auf ein Dienst- und Treueverhältnis eingelassen wird und die zu leistenden Stundenanzahl pro Woche höher ausfällt. Eine simple Pro-Contra-Liste inkl. des detaillierten Verdienstes bis zur Rente/Pension, kann da helfen.
clarion:
Hallo Domski,
Wie sehen die Aufstiegsmöglichkeit für Beamte und Angestellte denn bei Euch aus? Sind Sie vergleichbar gut oder hängt man ewig in einem Amt oder einer Entgeldgruppe fest? Bei Beamten sind Beförderungen stufengleich bei Angestellten nicht. Eine Garantie auf Aufstieg gibt es im Übrigen hüben wie drüben nicht.
Bei Deinen Rechenübungen bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du 350 Euro für die PKV annimmst.
domski:
@EiTee
A9/2 auf A10/4 ist genau richtig. Die Probezeit läuft rückwirkend seit 06.2020 und so erreiche ich nach 2 Jahren A9/3 (06.2020) und nach weiteren 2 Jahren A10/4 in 06.2024. In diesem Zeitablauf sind Beförderungssperren nach der Probezeit eingerechnet. Habe ich schwarz auf weiß vom Dienstherr vorliegen.
Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht. In der Behörde wird in der Regel jedoch befördert, wenn es gesetzlich möglich ist. Da gibt es kein großes Drama um die Beförderung.
domski:
@Clarion
Die Aufstiegschancen sind gut. Es ist ein riesiger Laden, mit vielen verschiedenen Bereichen. Der VL II wurde mir auch bereits finanziert. Am Lehrgang konnte ich freiwillig teilnehmen, da ich Quereinsteiger im Verwaltungsbereich bin.
Es mangelt also nicht an Chancen & Möglichkeiten.
Das Argument der nicht-Stufengleichen Beförderung bei Angestellten ist sehr gut, das habe ich bei meinen Überlegungen nicht berücksichtigt.
Ein Angebot der PKV habe ich vorliegen und bin mit knapp über 300€ dabei.
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